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Rachel: Langzeitstudiengebühren-Urteil ist Ohrfeige für Bulmahn

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über
die Zulässigkeit von Gebühren für Langzeitstudenten erklärt der
Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von
Langzeitstudiengebühren an den Hochschulen ist eine deutliche
Ohrfeige für die Politik der Bundesbildungsministerin Edelgard
Bulmahn (SPD). Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf Grund einer
Klage von Studenten entschieden, dass Studiengebühren von 1.000,-
Mark pro Semester für sogenannte Langzeitstudenten zulässig sind, da
die Regelstudienzeit ausreiche, um ein Studium abzuschließen.
Demgegenüber hatte die rot-grüne Bundesregierung in ihrem
Koalitionsvertrag schriftlich versprochen, die Erhebung von
Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz des Bundes auszuschließen.
Erst unlängst hatte sich Bildungsministerin Bulmahn erneut für ein
Studiengebührenverbot im HRG ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion hat
bislang immer einem bundesgesetzlichen Verbot von Studiengebühren
widersprochen, da es einen unzulässiger Eingriff in die Rechte der
Bundesländer darstellt, die ganz überwiegend für die Finanzierung der
Hochschulen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zuständig
sind.
Bildungsministerin Bulmahn ist durch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes in ihrem Vorhaben, Studiengebühren
generell zu verbieten, gescheitert. Eine weitere Pleite der
rot-grünen Bildungspolitik.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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