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Geis: Neuauflage der Kronzeugenregelung war längst überfällig!

Berlin (ots)

Zu den Meldungen, dass die Bundesregierung nun
endlich eine Neuauflage der Kronzeugenregelung in Erwägung zieht,
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
 Norbert Geis MdB:
Endlich hat die Bundesregierung ein Einsehen. Ganze zwei Jahre
sind verstrichen, seitdem sie die bisherige Kronzeugenregelung nicht
verlängert hat. Diese zwei Jahre, in denen die
Strafverfolgungsbehörden auf wertvolle Erkenntnisse und
Ermittlungsansätze verzichten mussten, müssen jetzt mühsam wieder
aufgeholt werden.
Mit ihrer bisherigen Untätigkeit hat die Bundesregierung in grob
fahrlässiger Weise die Innere Sicherheit unseres Landes gefährdet.
Jetzt gilt es, neben der längst überfälligen Neuauflage der
Kronzeugenregelung auch andere unerledigte Hausaufgaben anzugehen.
Die Bundesregierung mag sich dabei insbesondere an dem Gesetzentwurf
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität und des Terrorismus (BT-Drs. 14/6834) orientieren. Die
notwendigen Neuerungen könnten noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Natürlich muss rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung getragen
werden. Bei der Kronzeugenregelung kann dies etwa dadurch geschehen,
dass in solchen Fällen, in denen Kronzeugen falsche Angaben gemacht
haben, die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Aber es geht nicht
mehr an, dass die wirksamsten Mittel der Strafverfolgung zu
Tabuthemen erklärt werden. Es sind vor allem die Grünen, die jetzt
das ebenso tiefe wie unberechtigte Misstrauen gegenüber den
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden überwinden müssen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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