CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Opfer dürfen nicht öffentlich vorgeführt
werden
Berlin (ots)
"Die dokumentarische und fiktionale Verfilmung der Entführung von Richard Oetker bewegt sich hart an der Grenze des Persönlichkeits- und Opferschutzes", erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert.
An diesem Wochenende strahlt die ARD die Dokumentation "Die Oetker-Entführung" und Sat.1 den Spielfilm "Der Tanz mit dem Teufel" aus, dessen Handlung auf dem Verbrechen an Richard Oetker vor 25 Jahren im Jahre 1976 basiert. "Ich bezweifle, ob solche "Jubiläumssendungen" notwendig und angemessen sind", bemerkt Lammert zur Ausstrahlung der beiden Sendungen.
"Die Porträtierung einer Person der Zeitgeschichte ist immer eine schwierige Gratwanderung zwischen Dokumentationsinteresse einerseits und dem Persönlichkeitsschutz andererseits", betont Norbert Lammert. Dies muss in ganz besonderer Weise für die dokumentarische und erst recht für die fiktionale Behandlung von schwerer Kriminalität gelten, deren Opfer nach den erlittenen Qualen nicht wiederholt zum Gegenstand öffentlicher "Vorführung" gemacht werden dürfen.
Im Dezember 1976 wurde der damals 25jährige Richard Oetker entführt und in einer engen Holzkiste fast 40 Stunden festgehalten. In der Kiste wurde Oetker angekettet und mit einer Steckdose verkabelt. Jeder Versuch, sich zu befreien, löste einen Stromschlag aus. Und an den durch diese Stromschläge verursachten schweren Verletzungen leidet das Entführungsopfer bis zum heutigen Tage. Richard Oetker wurde schließlich nach Zahlung eines Lösegeldes von 21 Millionen Mark freigelassen.
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