CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Folgerecht solide regeln
Berlin (ots)
Zur anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zum Folgerecht in nationales Recht erklärt der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Mit der im Dezember 2000 verabschiedeten EU-Richtlinie zum Folgerecht im Kunsthandel ergibt sich die Notwendigkeit ihrer Umsetzung in deutsches Recht. Ein besonderes Engagement der Bundesregierung gegen die seit Jahren bestehenden Wettbewerbsverzerrungen auf dem Kunstmarkt zu Lasten des deutschen Kunsthandels aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen war in dem Tauziehen um eine europaweite Einigung nicht zu erkennen. Umso dringlicher ist es, dass jetzt die Bundesregierung erklärt, wie die Umsetzung erfolgen soll. Die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Hierbei sind vor allem der Zeitpunkt der Einführung sowie die Höhe der Staffelungssätze zu bestimmen.
Dazu wurden in der jüngsten Vergangenheit von verschiedenen Seiten Vorschläge gemacht, sowohl von den Interessenverbänden der Künstler und der Galeristen wie auch von politischer Seite. Da uns an der sorgfältigen Aufarbeitung der komplizierten Materie gelegen ist, die nicht mit kurzfristigen, aber auf Dauer nicht tragfähigen Festlegungen belastet werden sollte, hat der Ausschuss für Kultur und Medien auf meinen Vorschlag hin beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, bis zum April 2002 einen Bericht vorzulegen, der die durch die EU-Richtlinie für das Folgerecht entstehende Situation für den deutschen Kunsthandel unter Berücksichtigung der Positionen der Betroffenen und ihrer Verbände darstellt und mögliche Konsequenzen zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung aufzeigt.
Damit wird sichergestellt, dass in der verbleibenden kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl die notwendigen Voraussetzungen für eine solide Regelung dieses für Künstler wie für Galeristen gleichermaßen sensible Thema geschaffen werden können, um darüber in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden.
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