CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Bosbach/Marschewski/Belle: Totalverriss für rot-grüne Pensionsreform
Berlin (ots)
Zur heutigen Expertenanhörung zum Versorgungsreformgesetz 2001 erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, der innenpolitische Sprecher, Erwin Marschewski MdB, und der Berichterstatter für den Öffentlichen Dienst, Meinrad Belle MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion fordert Rot-Grün auf, den Entwurf für ein Versorgungsänderungsgesetz 2001 zurückzuziehen und komplett zu überarbeiten, damit die von den Sachverständigen in der heutigen Anhörung mit deutlichen Worten kritisierte ungerechte Doppelbelastung der Beamten und Pensionäre vermieden wird.
Neun von zehn (!!) Sachverständigen sehen das wesentliche Ziel der Reform verfehlt. Selbst die von SPD und Grünen benannten Experten haben in dem Entwurf der Koalition für ein Versorgungsänderungsgesetz 2001 kaum ein gutes Element gefunden. Bei 90%iger Ablehnung muss dieser Gesetzentwurf sofort zurückgezogen werden.
Der einzige Experte, der in dem Entwurf dennoch eine "ausgewogene" Lösung sieht, schlug vor, zur Sicherheit doch lieber die Begründung auszuwechseln: Nicht die Nachzeichnung der Rentenreform solle das Ziel sein, sondern schlichtes Sparen. Ein offenes Wort.
Der Hauptkritikpunkt ist:
Trotz aller Ankündigungen der Bundesregierung bringt der rot-grüne Entwurf keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform ins Beamtenrecht. Im Gegenteil: Er verlangt den Beamten wesentlich größere Opfer als den Rentnern ab. Und er wird noch nicht einmal zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen führen.
Weitere Kernpunkte waren:
Für die Betroffenen, insbesondere die unteren Einkommensgruppen, planen SPD und Grüne wesentlich stärkere Kürzungen als bei Rentnern.
Die milliardenschweren Vorleistungen der Versorgungsempfänger, deren Reform schon seit 1999 in Kraft ist, werden völlig unzureichend, nämlich nicht einmal zur Hälfte, berücksichtigt.
Völlig ignoriert werden die Vorleistungen der im aktiven Dienst stehenden Beamten, die ebenfalls seit 1999 durch die Versorgungsrücklage Gehalts- und Pensionskürzungen hinnehmen.
Nicht akzeptieren konnten die Sachverständigen auch die besonderen Opfer für Soldaten, Polizisten und Beschäftigte in den neuen Ländern.
Abgelehnt wurde auch die deutliche Senkung der Hinterbliebenenversorgung, die entgegen der Gesetzesbegründung eben nicht durch zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung aufgefangen werden kann.
Verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sei zudem die Absenkung des Höchstversorgungssatzes in Kombination mit einer "freiwilligen" Zusatzvorsorge.
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