CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Keine Zuwanderung in die sozialen
Sicherungssysteme
Berlin (ots)
In den morgigen Ausgaben der Nordsee-Zeitung und der Wetzlarer Neuen Zeitung erscheint folgende Kolumne des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Seit den Terroranschlägen von New York und Washington am 11. September wird die aktuelle Tagespolitik überwiegend von der Außenpolitik bestimmt. So auch in diesen Tagen, denn in der kommenden Woche wird der Bundestag über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus entscheiden. Die Dominanz sicherheitspolitischer Fragen ist derzeit unbestritten. Andere wichtige Themen und Probleme dürfen deshalb aber nicht von der politischen Tagesordnung verdrängt werden. Dazu gehört neben der miserablen wirtschaftlichen Entwicklung und den sich kontinuierlich verschlechternden Arbeitslosenzahlen auch das Thema Zuwanderung.
Bundesinnenminister Schily hat nach einem mühsamen Tauziehen mit dem grünen Koalitionspartner nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wird vor allem deshalb nicht die Zustimmung der CDU/CSU finden, da er im Ergebnis zu einer Ausweitung statt zu einer Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland führen wird. Zwar ist im Titel dieses Gesetzentwurfs von "Begrenzung der Zuwanderung" die Rede. Angesichts der nun vorgeschlagenen Ausweitung von Bleiberechten und Schaffung neuer Zuwanderungsmöglichkeiten ist sicher, dass die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen den Zuzug nach Deutschland tatsächlich nicht begrenzen werden.
Einige Wirtschaftsverbände begrüßen den rot-grünen Gesetzentwurf, weil sie glauben, dass dadurch der Fachkräftemangel behoben und der Bedarf an Hochqualifizierten auf dem deutschen Arbeitsmarkt gedeckt werden kann. Damit unterliegen Teile der Wirtschaft leider dem Irrtum, dass die durch Rot/Grün geplante Zuwanderung eine Zuwanderung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bedeuten würde. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte hat jedoch das Gegenteil bewiesen: 1973 gab es 4 Millionen Ausländer in Deutschland, von denen 2.516.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Heute sind es nur noch 2.033.000 bei 7,3 Millionen Ausländern. Die Zahl der Ausländer ist also um 85 Prozent gestiegen, der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dagegen um 19 Prozent gesunken. In Hamburg etwa stieg die Zahl ausländischer Sozialhilfebezieher von 7098 im Jahr 1980 auf 46566 im Jahr 1990. Das heißt, Deutschland hat in der Vergangenheit bereits eine dramatische Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme zu verkraften gehabt. Eine weitere Belastung unserer Sozialhaushalte ist nicht vertretbar.
Angesichts von vier Millionen Arbeitslosen in unserem Land ist es zudem unverantwortlich, den Arbeitsmarkt grundsätzlich für arbeitssuchende Ausländer zu öffnen und nicht nur für die wenigen Spezialisten, die uns fehlen´. Die Vermittlung von Arbeitslosen und deren Qualifizierung muss Vorrang vor noch mehr Zuwanderung haben. Im Übrigen ist der Versuch, die Probleme am Arbeitsmarkt durch Zuwanderung zu lösen, nur ein Kurieren an Symptomen. Was wir statt dessen brauchen sind strukturelle Reformen.
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