CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Naturschutz mit der
Landwirtschaft, nicht gegen sie
Berlin (ots)
Anlässlich der 2. und 3. Lesung der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die heute im Bundestag gegen die Stimmen der Union verabschiedet wird, wird weitreichende nachteilige Folgen für die Landwirtschaft haben und auch dem Umweltschutz nicht dienen.
Statt den Konsens mit den Naturnutzern zu suchen, wird mit Mitteln des Ordnungsrechts Umweltschutz von oben verordnet - ohne Rücksicht auf ökonomische Sinnhaftigkeit und die langfristige Erreichbarkeit der gewünschten Umweltschutzziele.
Das Bundesnaturschutzgesetz in seiner Neufassung sorgt weder dafür, dass eine nachhaltige, umweltgerechte und standortangepasste Pflege der Kulturlandschaften gefördert wird, noch sorgt sie für ein übergreifendes Konzept des Landschafts- und damit auch des Umweltschutzes.
Statt lediglich punktuell Umweltschutz von oben gegen die Belange der Landwirtschaft zu verordnen - siehe z.B. die Schwächung des Instruments des Vertragsnaturschutzes, das Fehlen von Ausgleichsverpflichtungen für Umweltleistungen sowie die Verpflichtung zur Schaffung von Biotopverbünden ohne Rücksicht darauf, ob dies standortangepasst erfolgt oder nicht - hätte die Bundesregierung besser ein ganzheitliches Konzept entwerfen sollen, in dem die Belange und Bedürfnisse aller Beteiligten in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Ein solches ist ihr durch die Landschaftskonvention des Europarates, mit der Ansatzpunkte zur ganzheitlichen rechtlichen Erfassung von Landschaft unter Einbeziehung von Umweltaspekten geschaffen wurden, auf dem Silbertablett präsentiert worden. Die Bundesregierung hat es allerdings bisher nicht für nötig gehalten, diese Konvention zu unterzeichnen, geschweige denn, die dort enthaltenen neuen und sinnvollen Ansatzpunkte in ihr Gesetzesvorhaben einfließen zu lassen.
Vor allem aber ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz einzustufen, äußerst fragwürdig. Ihre Begründung, Länderinteressen seien nicht betroffen, ist nicht tragfähig. Die unionsgeführten Bundesländer sollten daher ernsthaft überlegen, ob nicht eine verfassungsrechtliche Überprüfung dieser Entscheidung vorgenommen werden sollte.
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