CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Menschliche
Embryonen sind
weder Zellhaufen, noch Biomasse noch Ersatzteillager für andere
Berlin (ots)
Zur erstmaligen Klonierung eines menschlichen Embryos im Frühstadium mit dem Ziel der Gewinnung embryonaler Stammzellen durch Wissenschaftler der Firma Advanced Cell Technologiy (USA) erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Wissenschaftlern in den USA soll es gelungen sein, erstmalig einen menschlichen Embryo im Frühstadium mit dem Ziel der Gewinnung embryonaler Stammzellen zu klonen. Die Wissenschaftler verfehlten zwar ihr selbst gestecktes Ziel, Embryonen im Labor eine gewisse Zeit heranwachsen zu lassen und aus der Blastozyste humane Stammzellen zu gewinnen. Sie betonen zwar ausdrücklich, es sei nicht geplant gewesen, den Klon in eine Gebärmutter zu implantieren und auf diese Weise einen geklonten Menschen zur Welt kommen zu lassen. Nach ihrer Einschätzung sind aber die Ergebnisse ein "Meilenstein" auf dem Weg zum therapeutischen Klonen und der Gewinnung embryonaler Stammzellen. Wenn dies zutrifft, fragt sich, ob therapeutisches Klonen bald gängige Praxis sein wird! Therapeutisches Klonen ist aber nichts anderes als die Erzeugung eines menschlichen Embryos mit dem Ziel der Tötung, um Stammzellen zu gewinnen.
Diese Nachricht wird erhebliche Auswirkungen auf die Debatte um die Chancen und Risiken der Bio- und Gentechnologie in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Erzeugung von Embryonen nur zu Fortpflanzungs- und nicht zu anderen Zwecken zulässig. Es ist zwar verständlich, dass Schwerkranke sich von den neuen Forschungsergebnissen Hilfe zur besseren Bekämpfung ihrer Krankheit versprechen. Aber auch die jüngsten Forschungen in den USA können nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach übereinstimmender Auffassung nahezu aller Wissenschaftler greifbare Ergebnisse in Form anwendbarer Therapien noch in weiter Ferne liegen. Es gilt jedoch immer wieder in Erinnerung zu rufen: Embryonen sind menschliches Leben; sie sind weder Zellhaufen, noch Biomasse, noch Ersatzteillager für andere.
Inzwischen zeichnen sich bei der adulten Stammzellenforschung, die zudem ethisch unproblematisch ist, vielversprechende Therapieansätze ab. So wurde bei der diesjährigen Tagung der Europäischen Gesellschaft für Tissue Engeneering u.a. auf das besonders weit gediehene Verfahren zum Gewebeersatz bei Knorpelschädigungen hingewiesen. Auch die jüngsten Veröffentlichungen der Heidelberger Professoren Konrad Bayreuther und Anthony D. Ho beweisen eindrucksvoll die Potenziale der adulten Stammzellenforschung. Die USA haben diese Chancen frühzeitig erkannt und fördern laut Presseberichten allein diese Forschung mit rd. 250 Mio. US-Dollar (rd. 500 Mio. DM) pro Jahr. Vor diesem Hintergrund kann man die Fördermittel der Bundesregierung für die Forschung mit adulten Stammzellen im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms von rd. 6 Mio. DM pro Jahr innerhalb der nächsten drei Jahre nur als lächerlich bezeichnen. Wer - wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement - vor diesem Hintergrund einen "Absturz der Wissenschaft" in der Bundesrepublik Deutschland prognostiziert, wenn die Tür zur Gentechnik nicht möglichst schnell geöffnet werde, kann in der jetzt beginnenden Debatte nicht mehr allzu ernst genommen werden. Es wäre zielführender gewesen, wenn Herr Clement - wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - eine massive Erhöhung der entsprechenden Fördermittel gefordert hätte, damit Deutschland das Kompetenzzentrum der Welt in der adulten Stammzellforschung wird.
Unglaublich und nicht hinnehmbar sind die jüngsten Vorschläge von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, die "Bedingungen" für embryonale Stammzellenforschung in Deutschland genannt hat. Dies ist ein Affront gegenüber dem gesamten Parlament. Denn zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestag ist vereinbart, die Entscheidung über die Frage der Zulässigkeit des Import von und der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland Ende Januar 2002 zu treffen. Wer als Mitglied der Bundesregierung schon heute "Bedingungen" formuliert, greift dem Parlament in seiner Entscheidungsfindung vor und versucht, Fakten zu schaffen.
Aus diesen Gründen ist auch der sogenannte "Zwei-Stufen-Plan" des Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle nicht akzeptabel. Brüstle hat gefordert, die DFG solle am 7. Dezember 2001 seinem Antrag auf Förderung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen zustimmen, das "Anlaufen der Forschungsförderung" aber bis nach der Debatte im Deutschen Bundestag zu verschieben. Angesichts des Beschlusses vom 5. Juli 2001 sind solche Vorschläge für den Deutschen Bundestag als Ganzes nicht hinnehmbar. Das Primat des Parlaments auch in der Bio- und Gentechnologie besteht nach wie vor.
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