CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Neumann, Hofmann und Ströbele
am 18. März 2002 auf der Karlsruher "Anklagebank"
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt MdB, erklärt:
Am 18.03.2002 wird der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Organklage der CDU/CSU-Fraktion und der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss sowie über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich verhandeln.
Antragsgegner ist der Untersuchungsausschuss - politisch gesehen die rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss (und im Hintergrund natürlich Steuermann Dr. Struck).
In der Sache geht es um die Nichtdurchführung von Beweisbeschlüssen, die auf unsere Anträge zurückgehen, sowie um die Ablehnung von einer Vielzahl unserer Beweisanträge.
Inhaltlich geht es um den Versuch von Rot-Grün, das Thema SPD-Finanzen im weitesten Sinne aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses herauszuhalten.
Die CDU/CSU-Fraktion legt allergrößten Wert auf die Erstellung eines Schlussberichtes. Berichte, auch eine angebliche Äußerung des Ausschussvorsitzenden Neumann, wonach die Berichtserstellung überhaupt verhindert bzw. über die Einstufung von Unterlagen als vertraulich behindert werden soll, sind frei erfunden.
Offensichtlich haben diejenigen, die solches behaupten, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht richtig gelesen: Dort wird die Durchführung von Zeugenvernehmungen, z.B. die von Bundeskanzler Schröder und Ex-SPD Schatzmeister Halstenberg sowie die Beiziehung von Unterlagen beantragt. Hilfsweise wird beantragt, dass aufgrund der einstweiligen Anordnung beim Untersuchungsausschuss entstandene Protokolle von Zeugenvernehmungen und vorgelegte Urkunden bis zur Entscheidung in der Hauptsache vertraulich zu behandeln sind - wie dies das Bundesverfassungsgericht bereits in einem anderen Fall (BGAG/Neue Heimat) für richtig gehalten hat.
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