Winkelmeier-Becker/Heck: Urheber und Verlage können ihre Rechte weiterhin gemeinsam wahrnehmen lassen
Berlin (ots)
Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetz zum Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht und zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen derjenigen Verwertungsgesellschaften, die Rechte für Urheber und Verleger gemeinsam wahrnehmen (z.B. die VG Wort), verabschiedet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wird sich der Bundesrat schon am heutigen Freitag abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:
"Wir begrüßen, dass der Bundesrat bereits heute den Weg für bessere Rechte von Kreativen und für den Erhalt der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen frei macht.
Die Union hat seit Monaten auf ein Gesetz zur Verlegerbeteiligung gedrängt. Der deutsche Gesetzgeber hat nun Regelungen verabschiedet, die mit den europäischen Vorgaben in Einklang stehen. Die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort können in Kürze die nötigen Beschlüsse fassen, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung fortzusetzen.
Um eine effektive Rechtewahrnehmung in der Zukunft zu sichern, muss zudem auch das europäische Recht angepasst werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission sobald wie möglich verabschiedet wird.
Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung sowohl im Interesse der Autoren als auch der Verlage ist. Gemeinsam sind Autoren und Verleger stärker, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche etwa gegenüber der Kopiergeräte- und Speichermedienindustrie oder gegen Betreiber von marktmächtigen Internetplattformen geht."
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