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Koschyk: Benesch-Dekrete entfalten weiterhin Wirkung - Bundesregierung muss handeln

Berlin (ots)

Zum Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
14. Juni 2002 über die Entscheidung des tschechischen Innenministers
Stanislav Gross in der Angelegenheit Graf Salm-Reifferscheidt erklärt
der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Der tschechische Innenminister Stanislav Gross hat einem Einspruch
gegen die vorläufige Bescheinigung über die tschechoslowakische
Staatsbürgerschaft des Grafen Hugo Salm-Reifferscheidt aus dem Jahre
1946 stattgegeben und damit in das Restitutionsverfahren der Erben
des Grafen aktiv eingegriffen. Die provisorische Bescheinigung war,
laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Grafen Hugo
Salm-Reifferscheidt im Jahre 1946 ausgestellt worden, um ihn vor
Enteignung und Vertreibung zu schützen.
Als Grundlage seiner Entscheidung hat der tschechische
Innenminister Stanislav Gross am 11. Juni 2002 das Dekret Nr. 33 aus
dem Jahr 1945 angewandt und damit zur Grundlage seiner Entscheidung
gemacht. Der Rechtsakt erfolgte somit auf Basis der Benesch-Dekrete.
Dieser Fall einer aktiven Anwendung der Benesch-Dekrete belegt
erneut, dass die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Gerhard
Schröder und dem tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman aus
dem Jahre 1999, die Benesch-Dekrete seien "in ihrer Wirkung
erloschen", unzutreffend ist.
Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln. Sie kann sich
nicht hinter den immer gleichen Erklärungen verstecken, nach denen
die Benesch-Dekrete keine Wirkung mehr entfalten und das Verhältnis
zur Tschechischen Republik nicht mit aus der Vergangenheit
herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belastet werden soll.
Erst am 5. Juni 2002 hat die Bundesregierung auf eine diesbezügliche
Frage im Parlament geantwortet: "In der deutsch-tschechischen
Erklärung von 1997 erklären beide Seiten, dass jede Seite ihrer
Rechtsordnung verpflichtet sei und respektiert, dass die andere Seite
eine andere Rechtsauffassung hat."
Die Bundesregierung weicht mit diesen stereotypen Äußerungen den
Problemen nur aus. Zudem ist ihre Haltung falsch, denn im
deutsch-tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992, dem
völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk, wurde bereits in der
Präambel abgefasst: "durch gemeinsame Bemühungen die leidvollen
Kapitel der gemeinsamen Geschichte in diesem Jahrhundert zu
bewältigen."
Die Fortgeltung dieser Unrechtsdekrete ist nicht vereinbar mit dem
europäischen Rechts- und Menschenrechtsstandard. Die rot-grüne
Bundesregierung ist daher aufgefordert, dies gegenüber unserem
östlichen Nachbarland Tschechien deutlich zu machen und in
Verhandlungen  über eine Abschaffung der Unrechtsdekrete einzutreten.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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E -Mail: fraktion@cducsu.de

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