CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Schröders unsinnige Grundsicherung
darf nicht kommen
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorlage eines Gutachtens der Verfassungsrechtler Schoch und Wieland im Auftrag des Deutschen Landkreistages zum rot-grünen Grundsicherungsgesetz erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Schröder hat mit dem Grundsicherungsgesetz eine Bürokratielawine ausgelöst, die hohe Kosten für die Kommunen und kaum Leistungsverbesserung für die Bürger bringt. Am 1. Oktober 2002 sollen von den Rentenversicherungsträgern alle Menschen über 65 in Deutschland angeschrieben werden, die weniger als 826 Euro Rente pro Monat bekommen; außerdem alle voll Erwerbsgeminderten ab 18 Jahren.
Sie alle - etwa 20 Mio. Menschen - sollen aufgefordert werden, Anträge auf Grundsicherung bei den Kommunen zu stellen. Ab dem 1. Januar 2003 sollen sie ihre Ansprüche geltend machen.
Was bringt das?
* Über 2/3 der Leistungsberechtigten werden keinen Cent mehr in der Tasche haben. * Ein großer Teil von ihnen wird auch weiterhin zusätzlich Sozialhilfe benötigen. Mit 50 - 60 % Mischfällen wird gerechnet. * Für Menschen in Pflegeeinrichtungen wird die Finanzierung noch komplizierter: Rente, Pflegekasse, Pflegewohngeld, Unterhaltszahlung von Angehörigen, Sozialhilfe plus Grundsicherung. Noch ein Antrag mehr! * Ein Schutz vor Leistungsmissbrauch ist schwierig, weil die Berücksichtigung von Vermögen nicht vernünftig geregelt ist.
Die Kommunen gehen Pleite. Und noch einmal bürdet Schröder ihnen zusätzliche Kosten auf: für zusätzliches Personal und Büros für die kolossale Aufgabe; dies bei einem insgesamt unzureichenden Bundeszuschuss.
Außer den Verwaltungskosten kommen 2003 bis zu
1 Mrd. Euro zusätzlich auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu - mit steigender Tendenz. Der Bund will sich nur mit 409 Mio. Euro beteiligen. Dieser Betrag soll an die Länder überwiesen werden. Der Löwenanteil soll bei den Gemeinden hängen bleiben.
Nach einem Rechtsgutachten der Verfassungsprofessoren Schoch und Wieland ist das Grundsicherungsgesetz verfassungswidrig. Der Bund hätte die Landkreise und kreisfreien Städte nicht als Träger der Grundsicherung einschließlich Finanzierungskompetenz und -last bestimmen dürfen.
Konzeptionell, handwerklich und politisch eine weitere Schrödersche Fehlleistung. CDU und CSU sagen klipp und klar: Das Grundsicherungsgesetz darf nicht umgesetzt werden!
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