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Geis: Schutz der vom Hochwasser betroffenen Unternehmen vor folgewidriger Insolvenz

Berlin (ots)

Zu drohenden Insolvenzen der vom Hochwasser
betroffenen Betriebe erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Firmenpleiten wegen des Hochwassers müssen verhindert werden.
Vorübergehende hochwasserbedingte Einstellung des Geschäftsbetriebes
darf nicht zur Insolvenz leistungsfähiger Betriebe führen, zumal
ihnen finanzielle Zusagen gemacht sind.
Neben einer dringenden Anpassung der Insolvenzordnung ist als
vorläufige Maßnahme die Übernahme staatlicher Bürgschaften zur
Abwendung von Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit
(nach §§ 17 und 18 InsO) für die betroffenen Unternehmen ebenso
erforderlich wie Maßnahmen zur Verhinderung von Überschuldung wegen
hochwasserbedingter Vernichtung von Vermögenswerten. Zudem sind
Soforthilfen für die Fortführung der Unternehmen bereitzustellen (§
19 InsO). Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass in den Fällen
staatlicher Hilfen die Kündigungsvorschriften nach der InsO für
Arbeitsverhältnisse nicht angewandt werden, sondern hier vielmehr ein
Moratorium ausgesprochen wird.
Schließlich sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
über Zahlungsverzug und seine Folgen im Hinblick auf Ereignisse
höherer Gewalt, wie es das Jahrhunderthochwasser darstellt,
anzupassen. Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen haben
individuelle Interessen zurückzustehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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