Lange/Nüßlein: Keine pauschalen Fahrverbote
Berlin (ots)
Luftreinhaltung durch Maßnahmenmix verbessern
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Dienstag geurteilt, dass ausnahmsweise innerstädtische Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtlich möglich sind. Hierzu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange und Georg Nüßlein:
Ulrich Lange: "Das Urteil bestätigt, dass es keine pauschalen Fahrverbote in deutschen Städten geben wird. Kommunen können demnach selbst entscheiden, ob sie an bestimmten Stellen eingreifen. Eine Regelung des Bundes ist dafür nicht notwendig, also auch keine blaue Plakette. Ausdrücklich weist das Gericht auch darauf hin, dass bei den Luftreinhalteplänen die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Unser Ziel bleibt es, auch künftig die innerstädtische Luftqualität weiter zu verbessern und die europäischen Grenzwerte zu Stickoxiden (NOx) und Feinstaub in den Städten einzuhalten. Da haben wir in den letzten Jahren bereits viel erreicht und gehen diesen Weg konsequent weiter.
Mit dem Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" haben wir zusammen mit den Ländern und Kommunen ein Maßnahmenbündel geschnürt, um die europäischen Grenzwerte einhalten zu können - und das ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Dazu kommen zahlreiche weitere geplante Maßnahmen, mit denen die Umstellung von Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe und Kraftstoffe, die Verlagerung von Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr sowie die Digitalisierung des Verkehrs gefördert werden. Die Handlungsgrundlage einer neuen Regierung ist der hoffentlich zur Umsetzung kommende Koalitionsvertrag, der diese Maßnahmen vorsieht.
Wir nehmen auch die Hersteller von Dieselfahrzeugen in die Verantwortung. Die Senkung der NOx-Emissionen der Fahrzeuge soll dazu beitragen, die Überschreitungen von NOx-Grenzwerten in den Städten zu reduzieren. Wir befürworten technische Nachrüstungen, wenn sie verhältnismäßig und wirksam sind. Die Dieselfahrer dürfen nicht die Leidtragenden in dieser Sache sein."
Georg Nüßlein: "Pauschale Fahrverbote sind weiterhin keine politische Option. Daran ändert auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nichts. Es bestätigt unsere Position, dass keine bundeseinheitliche Fahrverbotsregelung geschaffen werden muss.
Fakt ist: Die Schadstoffbelastung ist über die vergangenen Jahrzehnte hinweg signifikant gesunken. So sind die NOx-Emissionen im Verkehrsbereich seit 1990 um rund 70 Prozent zurückgegangen. Dennoch ist es unser klares politisches Ziel, die erforderlichen weiteren Verbesserungen bei der Luftqualität zu erreichen. Fahrverbote mögen dafür als ein verlockendes 'Hauruck-Instrument' erscheinen. In der Abwägung mit den massiven sozialen und volkswirtschaftlichen Verwerfungen, die eine solche Maßnahme nach sich ziehen würde, sind Fahrverbote politisch weiterhin kein verhältnismäßiges Mittel. Dass diese Abwägung zwingend erforderlich ist, hat auch das Bundesverwaltungsgericht klargestellt.
Millionen Pendler, Familien oder Mittelständler haben in gutem Glauben in Dieselfahrzeuge investiert, die allen rechtlichen Anforderungen genügen. Wer sie jetzt mit einem pauschalen Fahrverbot belegen will, redet einer faktischen Enteignung und einem tiefen Eingriff in die individuelle Lebensführung vieler Millionen Bürger das Wort."
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