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Klaeden: Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Untersuchungsausschusses sind abwegig

Berlin (ots)

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
"Wahlbetrug 2002" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Mit großem medialen und administrativen Aufwand hat die
Bundesregierung im Wahlkampf nach Aussage des ehemaligen
Finanzexperten der Grünen, Oswald Metzger, sowohl die Wähler als auch
den Bundestag hinters Licht geführt und die Wahrheit über die
tatsächliche Notlage des Bundes unterdrückt, um den Machterhalt von
Rot/Grün zu ermöglichen. Dieser in der Geschichte der Bundesrepublik
beispiellose Fall von Wählertäuschung und bewusster Falschinformation
muss ein parlamentarisches Nachspiel haben.
Es geht nicht um die Frage, zu welcher Einschätzung man über die
tatsächliche Lage der Finanzen des Bundes unter Aufbringung allen
Sachverstandes vor der Wahl hätte kommen können, sondern darum, ob
die Bundesregierung in Kenntnis der tatsächlichen Lage gegenüber
Parlament und Öffentlichkeit vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat.
Wenn die Bundesregierung nicht freiwillig bereit ist, die Wahrheit zu
sagen, muss sie mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses und der
Strafprozessordnung dazu gezwungen werden. Das ist der klassische
Fall für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Die angeblichen Zweifel von Herrn Müntefering an der
Verfassungsmäßigkeit sind abwegig. Sein Brief an Frau Merkel zeigt
erneut sein degeneriertes Parlamentsverständnis und seinen
freihändigen Umgang mit der Wahrheit.
Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass Herr Müntefering durch
die Geringschätzung der Wahrheit und Missachtung der Rechte des
Parlaments auffällt: So hat er im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs
1998 die Bundespressekonferenz und damit die deutsche Öffentlichkeit
getäuscht, als es um die Nominierung von Gerhard Schröder ging. Im
Zusammenhang mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz in
Mazedonien Ende August 2001 hat er abweichende Mitglieder der
SPD-Fraktion derart unter Druck gesetzt, dass ihm dieses Vorgehen
eine Anzeige eines Abgeordneten seiner eigenen Fraktion eingebrachte.
Und schließlich hat er als neu gewählter Fraktionsvorsitzender
erklärt, sich Angeordnete vornehmen zu wollen, die bei der
Kanzlerwahl nicht für Gerhard Schröder gestimmt haben. In diesem
Versuch liegt eine Missachtung der Freiheit des Mandats nach Art. 38
Grundgesetz.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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