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Pofalla: Rot-Grün verstößt gegen Untersuchungsausschussgesetz

Berlin (ots)

Zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erklärt
der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Der Einsetzungsantrag der Unionsabgeordneten war von Anfang an
verfassungskonform. Es bedurfte nicht der Nachhilfe von Rot-Grün, um
der Verfassung Genüge zu tun. Sonst hätte man den Bock zum Gärtner
gemacht. Wie die Koalition mit dem Grundgesetz umspringt, hat ihr das
Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Zuwanderungsgesetzes in
nicht mehr zu überbietender Deutlichkeit attestiert. Die Sicherung
ihrer Minderheitenrechte musste die Union der Koalition in mühsamen
und zähen Verhandlungen förmlich abringen. Die Änderungen des
Untersuchungsauftrages der Unionsabgeordneten sind lediglich
redaktioneller Natur und lassen die Substanz unangetastet.
Selbstverständlich sollte der Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung durch den Untersuchungs-ausschuss niemals
ausgeforscht werden. Doch darf es kein Staatsgeheimnis sein, ob die
Wählerinnen und Wähler von Rot-Grün angelogen wurden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Teil
des Untersuchungsauftrages, den die Koalition "draufgesattelt" hat,
verfassungswidrig. Denn dadurch wird das Minderheitenrecht
verfälscht. Zudem hat der Bund nicht die Kompetenz, zu überprüfen,
was Ministerpräsidenten der Länder wussten und gesagt haben.
Schließlich verletzt der Ergänzungsteil das
Unter-suchungsausschussgesetz. Es sieht nämlich vor, dass Änderungen
des Untersuchungsauftrages nur mit Zustimmung der
Einsetzungsminderheit erfolgen können (§ 2 Absatz 2). Die Union
stimmte der Erweiterung nicht zu.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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