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Marschewski/Koschyk: Sprachförderung für deutsche Spätaussiedler im bisherigen Umfang gewährleisten

Berlin (ots)

Zu den Antworten der Bundesregierung auf
Schriftliche Fragen bezüglich der für die Integration der
Spätaussiedler wichtigen Sprachfördermaßnahmen erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge", Erwin
Marschewski MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Unbeeindruckt vom Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes
setzt die rot-grüne Bundesregierung die für eine Integration der
deutschen Spätaussiedler so wichtigen Sprachfördermaßnahmen lediglich
in dem unzureichenden Umfang fort, der im rot-grünen
Zuwanderungsgesetz vorgesehen war. Dies geht aus den Antworten der
Bundesregierung hervor, die auf mehrere Schriftliche Fragen durch die
Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Marie-Luise Beck, und durch den Parlamentarischen
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Fritz-Rudolf Körper,
gegeben worden sind. So stellen die Parlamentarischen Staatssekretäre
Körper und Beck in ihren Antworten jeweils fest, dass auch nach dem
Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes die Sprachkurse nur in
dem Umfang von 6 Monaten statt bisher 9 Monaten stattfinden sollen,
wie es in dem gescheiterten Zuwanderungsgesetz vorgesehen war.
Zudem ist festzustellen, dass die Bundesregierung den mit der
Sprachförderung beauftragten Einrichtungen die Förderung entzieht.
Dies geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs
Friedrich-Rudolf Körper hervor. Dort wird festgestellt:
"Die institutionelle Förderung des Sprachverbandes in Mainz soll
zum 30. September 2003 eingestellt werden."
Zur Zukunft des Sprachverbandes wird dann weiter erklärt:
"Der Vorstand des Sprachverbandes erklärt jedoch, dass der
Sprachverband nicht in der Lage sei, die Aufgaben der Neubewilligung
von Sprachkursen weiter durchzuführen, wenn gleichzeitig am Termin
zur Einstellung der institutionellen Förderung zum 30. September 2003
festgehalten wird."
Es ist nicht hinzunehmen, dass das gescheiterte rot-grüne
Zuwanderungsgesetz auf diesem Wege umgesetzt wird. Durch die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2002 existiert
das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nicht. Somit gilt das bisher
bestehende Recht fort. Daher sollten auch die Sprachfördermaßnahmen
für die deutschen Spätaussiedler im bisherigen Umfang fortgesetzt
werden. Dies schon deshalb, da erste Erfahrungen aus den Niederlanden
belegen, dass Sprachkurse im Umfang von nur 600 Stunden den größten
Teil der Kursteilnehmer nicht in die Lage versetzen, auch mit
einfachen Gesprächen im Alltagsleben zu recht zu kommen.
Auch ist es mehr als bedenklich, wenn eine bisher für ihre
erfolgreiche Arbeit im Bereich der Sprachförderung bekannte
Institution wie der Sprachverband in Mainz auf diese Art und Weise an
der Fortsetzung seiner erfolgreichen Arbeit gehindert wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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