Marschewski/Koschyk: Sprachförderung für deutsche Spätaussiedler im bisherigen Umfang gewährleisten
Berlin (ots)
Zu den Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen bezüglich der für die Integration der Spätaussiedler wichtigen Sprachfördermaßnahmen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge", Erwin Marschewski MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Unbeeindruckt vom Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes setzt die rot-grüne Bundesregierung die für eine Integration der deutschen Spätaussiedler so wichtigen Sprachfördermaßnahmen lediglich in dem unzureichenden Umfang fort, der im rot-grünen Zuwanderungsgesetz vorgesehen war. Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung hervor, die auf mehrere Schriftliche Fragen durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Marie-Luise Beck, und durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Fritz-Rudolf Körper, gegeben worden sind. So stellen die Parlamentarischen Staatssekretäre Körper und Beck in ihren Antworten jeweils fest, dass auch nach dem Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes die Sprachkurse nur in dem Umfang von 6 Monaten statt bisher 9 Monaten stattfinden sollen, wie es in dem gescheiterten Zuwanderungsgesetz vorgesehen war.
Zudem ist festzustellen, dass die Bundesregierung den mit der Sprachförderung beauftragten Einrichtungen die Förderung entzieht. Dies geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Friedrich-Rudolf Körper hervor. Dort wird festgestellt:
"Die institutionelle Förderung des Sprachverbandes in Mainz soll zum 30. September 2003 eingestellt werden."
Zur Zukunft des Sprachverbandes wird dann weiter erklärt:
"Der Vorstand des Sprachverbandes erklärt jedoch, dass der Sprachverband nicht in der Lage sei, die Aufgaben der Neubewilligung von Sprachkursen weiter durchzuführen, wenn gleichzeitig am Termin zur Einstellung der institutionellen Förderung zum 30. September 2003 festgehalten wird."
Es ist nicht hinzunehmen, dass das gescheiterte rot-grüne Zuwanderungsgesetz auf diesem Wege umgesetzt wird. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2002 existiert das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nicht. Somit gilt das bisher bestehende Recht fort. Daher sollten auch die Sprachfördermaßnahmen für die deutschen Spätaussiedler im bisherigen Umfang fortgesetzt werden. Dies schon deshalb, da erste Erfahrungen aus den Niederlanden belegen, dass Sprachkurse im Umfang von nur 600 Stunden den größten Teil der Kursteilnehmer nicht in die Lage versetzen, auch mit einfachen Gesprächen im Alltagsleben zu recht zu kommen.
Auch ist es mehr als bedenklich, wenn eine bisher für ihre erfolgreiche Arbeit im Bereich der Sprachförderung bekannte Institution wie der Sprachverband in Mainz auf diese Art und Weise an der Fortsetzung seiner erfolgreichen Arbeit gehindert wird.
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