Heinen/Klöckner: Post muss ihrer Versorgungspflicht nachkommen
Berlin (ots)
Anlässlich der drohenden Schließung von zahlreichen Postfilialen im ländlichen Bereich erklären die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Die Privatisierung der Post zeigt ihre Schattenseiten: Durch die Vorlage neuer Vertragsmuster für die Betreiber von Postagenturen dürfte sich die Post-Versorgungslage radikal verschlechtern. Denn den Privat-Betreibern werden Knebelverträge zugemutet, die für die kleinen Postagenturen, gerade im ländlichen Raum, nicht mehr zu erfüllen sind. Es ist zu befürchten, dass es bei bis zu einem Drittel der privaten Postagenturen zu einer Vertragsauflösung kommt. Der Dumme ist dann natürlich der Kunde. Die Reduzierung des Filialnetzes wird vor allem den ländlichen Raum treffen, da die Versorgung betriebswirtschaftlich gesehen nicht die Rentabilität von Ballungsräumen zu bieten hat.
Die Bundesregierung mit 86,8 % Mehrheitsaktionär der Deutschen Post AG! kann sich nicht vor der Mitverantwortung drücken. Die Bundesregierung muss endlich ihren Einfluss geltend machen und sich für eine faire und partnerschaftliche Geschäftspolitik der Deutschen Post AG einsetzen. Die Bekundung lediglich von Zielen hilft keinem weiter. So ist der Antrag der Koalition wohl auch nicht ernst zu nehmen, in dem sie vor hat, die Maßnahmen der Post AG zu beobachten. Beobachten mag zwar gut sein, aber handeln ist besser. Denn während hier nur Salbe verteilt wird, sterben die kleinen Filialen und der Verbraucher hat das Nachsehen.
Der Antrag der Union fordert hingegen: Das Postgesetz und die Post- Universaldienstleistungsverordnung müssen eingehalten werden. Hier geht es um die Gewährleistung des menschlichen Grundbedürfnisses nach Kommunikation. Sollte es zu Kündigungen der Agenturverträge kommen, muss die Post ein Meldesystem über bestehende Vakanzen aufbauen. Im Falle der Schließung einer stationären Einrichtung muss die Deutsche Post AG die kommunalen Behörden zehn Wochen zuvor unterrichten. Es geht um ein partnerschaftliches Miteinander der Post und ihrer fremdbetriebenen Filialen gerade im ländlichen Bereich.
Zu begrüßen ist deshalb der Beschluss des Beirates der Regulierungsbehörde (unter Unions-Vorsitz) für Telekommunikation und Post vom 31. März 2003, in dem man sich verbindlich für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen und den Erhalt mittelständischer Postagenturen ausspricht. Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Einigung auf ein Informationssystem zur Überwachung der Bestimmungen der Post- Universaldienstleistungsverordnung im Hinblick auf die Zahl und die regionale Verteilung der Postfilialen. Spätestens jetzt ist die Bundesregierung am Zug!
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