Röttgen/Krings: Kompromiss im Urheberrecht ist Schritt in die richtige Richtung
Berlin (ots)
Anlässlich der Zustimmung der Unionsfraktion im Rechtsausschuss zur Urheberrechtsnovelle der Bundesregierung erklären der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Urheberrecht zugestimmt, der nach Beratungen aller Fraktionen im Bundestag und der Bundesjustizministerin in den vergangenen Wochen deutlich entschärft wurde. Weil die Möglichkeiten der Opposition begrenzt sind, bei einem Einspruchsgesetz wie dem Urheberrechtsgesetz mit beharrlicher Ablehnung einen Erfolg zu erzielen, hat sich die Unionsfraktion für eine konstruktive Oppositionspolitik entschieden, um die befürchteten Belastungen insbesondere für die Verlage möglichst gering zu halten. Auf Initiative der Unionsfraktion wurde der umstrittene Paragraf 52 a des Urheberrechtsgesetzes eingeschränkt und bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Die Bestimmung sollte es ermöglichen, fremde Texte für Zwecke des Unterrichts und der Forschung bestimmten Personengruppen zugänglich zu machen. Schulen und Universitäten hätten danach komplette Publikationen auf ihrem Server den Schülern und Studenten zur Verfügung stellen können. Nach dem Kompromiss zwischen den Vertretern der Bundesregierung und der Unionsfraktion im Bundestag dürfen nur kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs und nur einzelne Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden, bei der Verwendung für den Unterricht an Schulen ist zudem die Einwilligung der Verlage erforderlich.
Die CDU/CSU-Fraktion teilt die Auffassung der Verlage, dass die Bestimmung die urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte der Verlage an den herausgegebenen Publikationen beschränkt und daher komplett aus dem Gesetz herausgenommen werden müsste. Dies hat die Unionsfraktion noch einmal in einem Änderungsantrag unterstrichen. Der Kompromiss ist jedoch auch für die Verlage allemal die bessere Alternative zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Vor allem die auf Vorschlag der Unionsfraktion aufgenommene Befristung bis zum 31. Dezember 2006 dann tritt die Regelung außer Kraft bietet immerhin die Möglichkeit einer Korrektur. Wenn sich bis zum 31. Dezember 2006 gezeigt hat, dass die befürchteten negativen wirtschaftlichen Konsequenzen des Paragrafen 52 a insbesondere für kleinere Verlage eingetreten sind, wird es keine neue Bestimmung dieses Inhalts geben.
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