Rehberg: Steuermehreinnahmen für Digitalfonds verwenden
Berlin (ots)
Keine weitere Entlastung der Länder und Kommunen
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat heute seine aktuelle Prognose vorgelegt. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:
"Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich dafür einsetzen, die Steuermehreinnahmen dieses Jahres vollständig für den Digitalfonds zu verwenden. Hier wird das Geld am dringendsten gebraucht, um zügig die Schulen zu digitalisieren und den Breitbandausbau voranzutreiben. Bisher stehen im Digitalfonds lediglich 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 30 Prozent für den Digitalpakt Schule. Damit wird der Digitalfonds in absehbarer Zeit unterfinanziert sein. Die eingeplanten Erlöse aus der 5G-Auktion in Höhe von 6,5 Milliarden Euro werden erst in kleinen Raten über zwölf Jahre bis 2030 von den Mobilfunkbetreibern an den Digitalfonds überwiesen. So viel Zeit haben wir nicht. Wir müssen jetzt den Digitalfonds finanziell absichern.
Dauerhafte Steuersenkungen oder strukturelle Mehrausgaben wie die Grundrente können wir mit den einmaligen Steuermehreinnahmen dieses Jahres nicht finanzieren. In den Folgejahren klafft weiter eine große strukturelle Lücke im Bundeshaushalt, die wir nur durch hohe Entnahmen aus der Rücklage decken können. Zudem gilt: Der erste Soli-Abbauschritt um rund 10 Milliarden Euro ab 2021 ist in der Steuerschätzung noch gar nicht berücksichtigt, da er noch kein beschlossenes Gesetz ist. Erst in der nächsten Mai-Steuerschätzung 2020 wird der Effekt sichtbar. Die Steuereinnahmen des Bundes werden dann noch einmal um 10 Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Die Übernahme von Altschulden der Kommunen durch den Bund, wie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gefordert, ist mit den Zahlen der Steuerschätzung nicht zu rechtfertigen. Die Steuern von Ländern und Gemeinden wachsen deutlich schneller als die des Bundes. In diesem Jahr haben die Länder erstmals ein größeres Steueraufkommen als der Bund. Dies ist die Folge umfangreicher Entlastungen der Länder und Gemeinden über die Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes. Für weitere Entlastungen hat der Bund keinen Spielraum mehr.
Die Länder und Gemeinden müssen die Altschulden in eigener Verantwortung regeln, ohne Hilfe des Bundes und wie vom Grundgesetz vorgegeben. Auch bei den anstehenden Steuergesetzen, etwa im Rahmen des Klimapakets, müssen die Ländern und Gemeinden ihren Anteil an den Steuermindereinnahmen vollständig allein tragen. Der Bund kann es sich nicht leisten, immer weiter auf Steueraufkommen zu verzichten. Er muss seine eigenen Aufgaben erledigen können."
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