Hasselfeldt/Heinen: Union legt Konzept für bessere Verbraucherinformation vor
Berlin (ots)
Zur heutigen Einbringung des CDU/CSU-Antrags Bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen erklären die stellvertretende Vorsitzende, Gerda Hasselfeldt MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Das Leitbild des mündigen Verbrauchers steht für die Union im Mittelpunkt der Verbraucherpolitik. Ein wichtiges Instrument, um diese Mündigkeit zu stärken, ist die Verbraucherinformation. Wir haben daher ein geschlossenes Konzept vorgelegt, wie den Verbrauchern bessere Information über Lebensmittel, Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden kann, ohne Wirtschaft und Verwaltung übermäßig zu belasten. Es gründet sich auf fünf Säulen, die sich gegenseitig ergänzen. Entscheidend sind die Trennung von aktiver behördlicher Information bzw. Warnung und der Zugang zu Information für Verbraucher, die gleichzeitige Verbesserung von Primärinformation am Produkt und die Stärkung der Sekundärinformation bei den Unternehmen sowie die flankierende Verbraucherberatung. Im Einzelnen:
Verbesserte und Vereinfachte Kennzeichnung Die Kennzeichnung am Produkt ist bei Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen Produkten des täglichen Lebens die primäre Informationsquelle. Sie ist derzeit aber vor allem bei Lebensmitteln häufig zu kompliziert und muss deshalb vereinfacht werden. Die Kennzeichnung muss allgemein verständlich und auf das Wesentliche fokussiert sein. Herkunftsangaben bei rohen und verarbeiteten Produkten vor allem tierischer Herkunft müssen verbessert werden.
Unternehmerische Verbraucherinformation Weitere Informationen über ein Produkt sind am ehesten über die Hersteller erhältlich. Die unternehmerische Verbraucherinformation soll daher gestärkt werden. Verbessertes Auskunftsverhalten wie auch konkrete Sekundärinformation durch Homepages, Flugblätter, Hotlines, Infopoints u.a. müssen das Ziel sein. Hierzu sind eine Selbstverpflichtungsinitiative und finanzielle Unterstützung für mittlere und kleine Unternehmen anzustreben. Verstärkte Aufklärungsarbeit über die Inhalte der Produktsiegel soll diesen Bereich ergänzen.
Behördliche Information und Warnung Im Fachrecht müssen die Warnung und die aktive Information der Öffentlichkeit durch die Behörden geregelt werden: für Produkte bei hinreichendem Gefahrenverdacht und für den Bereich des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes unterhalb der Gefahrenschwelle bei massiven Täuschungen und bei Verstößen gegen Bestimmungen wie z.B. die Rückstandshöchstmengen-verordnung. Das Fachrecht (Produktsicherheitsgesetz und Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz) ist entsprechend anzupassen.
Verbraucherinformationsgesetz Ein Gesetz über Verbraucherinformation soll den Zugang der Verbraucher zu Daten regeln, die bei Behörden vorhanden sind. Hierbei werden die wesentlichen Grundsätze beachtet, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern sowie die Behörden vor missbräuchlicher Inanspruchnahme schützen. Ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen dagegen kann nur europaweit geregelt werden.
Unabhängige Verbraucherberatung Gerade im Bereich der Dienstleistungen ist die Beratung durch unabhängige Verbraucherzentralen von großer Bedeutung. Hierfür sollen Stiftung Warentest in die Unabhängigkeit entlassen werden und die Landesverbraucherzentralen gestärkt werden. Mit diesem Antrag haben wir ein Konzept vorgestellt, das der heutigen wirtschaftlichen Situation mit Produktvielfalt in allen Bereichen des privaten Verbrauchs und einem gestiegenen Interesse und Selbstbewusstsein der Verbraucher gerecht wird.
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