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Röttgen: Union stärkt die Rechte der Opfer von Straftaten

Berlin (ots)

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Stärkung der
Rechte der Opfer im Strafprozess (Zweites Opferschutzgesetz), den die
CDU/CSU-Fraktion heute in den Bundestag eingebracht hat, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Der Entwurf eines Opferschutzgesetzes bestimmt die Rolle des
Verletzten im Strafprozess neu. Die schwerwiegenden und oft
dauerhaften psychischen Verletzungen vor allem bei Opfern von
Gewalttaten gebieten einen besonderen Schutz ihres allgemeinen
Persönlichkeitsrechts. Die Strafprozessordnung muss zum Beispiel
gewährleisten, dass weibliche Opfer von Gewaltstraftaten verlangen
können, von einer weiblichen Person untersucht zu werden. Außerdem
muss generell verboten werden, Aufzeichnungen der Aussagen von Opfern
gegen deren Willen herauszugeben. Minderjährige Opfer sollen in einem
Raum außerhalb des Gerichtssaals von dem Vorsitzenden vernommen
werden können, um den Kindern die persönliche Begegnung mit dem Täter
zu ersparen. Die Vernehmung soll in diesen Fällen in den Gerichtssaal
übertragen werden. Die Strafprozessordnung darf Opfer von Straftaten
nicht ausschließlich als Zeugen wahrnehmen. Nach dem Entwurf der
Unionsfraktion sollen sie alle Rechte erhalten, die auch andere
Verfahrensbeteiligte haben. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten
einer materiellen Wiedergutmachung verbessert werden. Die
unzulänglichen Vorschriften über das so genannte Adhäsionsverfahren,
in dem das Strafgericht auch beispielsweise über Schmerzensgeld
entscheiden kann, haben dazu geführt, dass die Gerichte dieses
Verfahren kaum anwenden und die Verletzten nach dem Strafverfahren
ihre Entschädigungsansprüche in einem weiteren Zivilverfahren geltend
machen müssen. Das kostet Zeit, Geld und belastet die Opfer erneut
damit, sich mit der Straftat auseinanderzusetzen. Deshalb soll schon
im strafgerichtlichen Verfahren ein Vergleich über materielle
Wiedergutmachung geschlossen werden können.
Der Staat ist nach dem Grundgesetz nicht nur verpflichtet, den
Sachverhalt einer Straftat aufzuklären und mutmaßlichen Tätern ein
faires Verfahren zu garantieren. Er muss auch den Opfern die
Möglichkeit geben, ihre Rechte und Interessen in allen Phasen eines
Strafverfahrens durchzusetzen – von der polizeilichen
Ermittlungsarbeit bis zum Gerichtsprozess.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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