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Klaeden: Straftatverdacht bei der SPD bleibt

Berlin (ots)

Der parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB erklärt zum
heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Ich begrüße diese Entscheidung. Das Immunitätsrecht und das
Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten dürfen nicht durch
Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter in ihren Diensträumen
umgangen werden.
Das Zeugnisverweigerungsrecht und die damit zusammenhängende
Beschlagnahmefreiheit von Schriftstücken ist ein hohes Gut. Diesem
hat das Bundesverfassungsgericht im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren gegen einen SPD-Fraktionsmitarbeiter Vorrang
eingeräumt.
Im Ausgangsfall steht die SPD im Spenden-Untersuchungsausschuss
allerdings weiter im Verdacht, für strafbares Verhalten im
Zusammenhang mit ihrer Arbeit mindestens politisch verantwortlich zu
sein. Gegen den koordinierenden Referenten der SPD-
Bundestagsfraktion, dem damaligen SPD-Obmann Frank Hofmann
beigeordnet, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
eingeleitet, er habe im Mai 2000 geheime Informationen aus den vom
Untersuchungsausschuss beigezogenen und als wie „VS-VERTRAULICH“
eingestuften Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg an die
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG weitergegeben.
Ein solches Verhalten ist strafbar.
Es verletzt das hohe Gut der Funktionsfähigkeit der Justiz sowie
der Funktionsfähigkeit von Untersuchungsausschüssen. Dem Spenden-
Untersuchungsausschuss der vergangenen Wahlperiode waren aus einem
laufenden Ermittlungsverfahren staatsanwaltschaftliche Akten als
Beweismittel vorgelegt worden. Sie waren als Verschlusssache
eingestuft worden. Dies entsprach dem vom Bundesverfassungsgericht in
seiner Flick-Entscheidung aufgezeigten Weg, dem
Untersuchungsausschuss eine umfassende Beweiserhebung unter
Berücksichtigung anderer wichtiger Belange zu ermöglichen.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beendet
übrigens ein in der Parlamentsgeschichte einmaliges Verfahren: 13
Bundestagsabgeordnete der SPD hatten gegen Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse geklagt, der ihrer eigenen Fraktion angehört.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erteilte am 18.12.2000 die
Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 353b Abs. 4 Nr. 1b StGB. Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der Ermittlungsrichter
des Amtsgerichts München einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss. Daraufhin wurden am 07.02.2001 die
entsprechenden Räumlichkeiten durchsucht und eine Vielzahl von
Unterlagen sichergestellt. Zuvor hatte Gundestagspräsident Wolfgang
Thierse gem. Art. 40 Abs. 2 Satz 2 GG die Genehmigung für die
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion gegeben, soweit sie Räume des
Deutschen Bundestages betraf.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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