Rachel: Die Regierung missachtet den Bundestagsbeschluss zum internationalen Klonverbot
Berlin (ots)
Zu den bevorstehenden Verhandlungen über eine UN-Konvention zum Verbot des reproduktiven und therapeutischen Klonens erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Die Regierung handelt nicht entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 20. Februar 2003, in dem sie aufgefordert wurde, sich auf internationaler Ebene für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen.
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ließ in einem Interview erkennen, dass die Bundesregierung auf internationaler Ebene nicht das Ziel eines umfassenden Klonverbots verfolgt. Sie strebt eine Konvention an, nach der zwar reproduktives Klonen geächtet wird, die im Hinblick auf therapeutisches Klonen jedoch gleichzeitig drei Verfahrenswege zulässt: ein Verbot, ein Moratorium oder eine nationale Regelung. Dies bedeutet, dass therapeutisches Klonen toleriert wird.
Damit wird dem eindeutigen Auftrag des Parlaments mit der Begründung zuwider gehandelt, die Länder, die Klonforschung betreiben, würden sich an einer UN-Konvention, die das Forschungs-Klonen verbietet, nicht beteiligen. Das ist nicht haltbar.
Für ein umfassendes Klonverbot bieten sich auf internationaler Ebene Perspektiven. Mehrere Dutzend Staaten unterstützen beispielsweise einen Entwurf Costa Ricas, der sowohl das Verbot reproduktiven als auch therapeutischen Klonens vorsieht. Unter ihnen sind auch die USA. Es muss um ein solches glaubwürdiges umfassendes Klonverbot gehen, durch das sich moralischer Druck auf die klonforschenden Länder ausüben lässt.
Ein anderer Schritt ist ein gefährliches Zeichen, denn zum einen werden bei der Forschung um das therapeutische Klonen Embryonen und damit menschliches Leben getötet und zum anderen öffnet das therapeutische Klonen der Reproduktion von Menschen Tür und Tor, da sich therapeutisches und reproduktives Klonen im Verfahren kaum unterscheiden.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, in Übereinstimmung mit dem Bundestagsbeschluss vorzugehen und sich um ein umfassendes internationales Klonverbot zu bemühen.
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