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Gienger: Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz

Berlin (ots)

Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung zentral in der Pandemiebekämpfung

Heute wurde das vierte Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Der Sportausschuss hatte sich bereits in einer Sondersitzung am 19. April 2021 hiermit befasst. In den intensiven Beratungen haben sich die Fachpolitiker der Union für Ausnahmen beim Kinder-, Jugend- und Individualsport eingesetzt. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

"Die Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport wurden mit Augenmaß getroffen. Sie sind nicht nur verantwortbar, sondern mit Blick auf die Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung sogar geboten. Denn: Nach aktuellen Erkenntnissen führender Wissenschaftler sind Infektionen beim kontaktlosen Sport im Freien selten. Mit den nunmehr geltenden Regelungen schützen wir die Menschen vor weiteren Infektionen und stärken ihre Gesundheit durch ein verantwortungsvolles Sport- und Bewegungsangebot.

Sport und Bewegung sind für die motorische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ein durchdachtes Sportangebot stellt zudem einen wichtigen psychologischen Ausgleich dar, um mit den Herausforderungen der Pandemie besser zurecht zu kommen. Die vorangegangenen Beratungen um den 4. Kinder- und Jugendsportbericht haben ferner gezeigt, dass Bewegungsmangel zu Adipositas sowie schwer einholbaren konditionellen und koordinativen Defiziten führt.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird Individualsport allein oder mit Personen des eigenen Hausstandes weiterhin möglich sein. Trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen können Lauftraining oder Spaziergänge selbst zu späten Abendstunden stattfinden, wenn hierfür keine Sportstätte genutzt wird."

Hintergrund: Nach dem heute beschlossenen 4. Infektionsschutzgesetz ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien und in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Dabei müssen Anleitungspersonen 24 Stunden vor der Sportausübung ein negatives Testergebnis vorlegen. Individualsport und Spaziergänge sind trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 24 Uhr im Freien gestattet, wenn keine Sportanlage genutzt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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