Heinen/Klöckner: Bundesregierung muss sich für angemessene Regelung der Lebensmittelwerbung in der EU einsetzen
Berlin (ots)
Zur Einbringung des Antrags Verbraucher aufklären und schützen Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und Werbung für Lebensmittel erhalten erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Die Werbung für gesundheits- und nährwertbezogene Angaben zu Lebensmitteln soll in der EU auf eine einheitliche und breitere wissenschaftliche Basis gestellt werden, damit die Verbraucher nicht beim Kauf irregeführt werden können und letztlich bewusster zu einer gesunden Ernährungsweise kommen können. Dieses Ziel der EU- Kommission unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich. Doch den von der EU im Juli vorgelegten Entwurf einer entsprechenden Verordnung halten wir für überzogen. Statt von einem mündigen Verbraucherleitbild auszugehen, ignoriert er die Eigenverantwortung der Verbraucher. Er überzieht die Lebensmittel- und Werbewirtschaft mit Bürokratismus, und er geht von teilweise wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen aus, die im Widerspruch zu Erkenntnissen der WHO stehen.
Noch dazu verfolgt die EU-Kommission damit gesundheitspolitische Ziele, die so nicht in ihrer Regelungskompetenz liegen. Dies sollte dringend überprüft werden.
Wir fordern darüber hinaus die Bundesregierung auf, sich für eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsentwurfs einzusetzen:
Insbesondere darf er die Innovationsfähigkeit von Lebensmittel- und Werbewirtschaft nicht beschränken.
Die Regelungen müssen dem Leitbild des mündigen Verbrauchers entsprechen.
Die Einhaltung eines festgelegten Nährwertprofils von Lebensmitteln als Voraussetzung für gesundheits- und nährwertbezogene Werbeaussagen ist zu streichen.
Weitreichende Informationsverpflichtungen auf den Produkten müssen auf bestimmte Produktgruppen beschränkt werden, da sonst eine Überfrachtung und Überinformation droht.
Das grundsätzliche Verbot allgemeiner Wohlbefindensangaben, sog. impliziter Angaben, ist als unverhältnismäßige Maßnahme zu streichen.
Die beabsichtigte Positivliste erlaubter Aussagen ist in Inhalt und Verfahren grundlegend zu überarbeiten.
Das Verfahren zur Genehmigung von Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos muss gründlich entbürokratisiert werden.
Bei allen Entscheidungen muss die Kommission an Empfehlungen gebunden sein, die die Europäische Lebensmittelbehörde abgibt, damit Erkenntnisse der Wissenschaft nicht Ideologien geopfert werden.
Verbraucherministerin Künast, die voreilig den Byrne-Entwurf bejubelt hatte, sollte klar sein, dass Verbraucherschutz nicht nur in Durchregulierung, sondern auch in der Erhaltung von Freiräumen bestehen kann und sollte sich dafür einsetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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