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Meister: Sondersitzung zur Verletzung der Maastricht-Defizitkriterien für Öffentlichkeit zugänglich machen

Berlin (ots)

Zu der für den 24. November 2003 beschlossenen
Sondersitzung des Finanz-, Haushalts- und Europaausschusses zum
laufenden Defizitverfahren gegen Deutschland im Hinblick auf den
Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt mit Finanzminister Eichel
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Michael Meister MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt durchgesetzt, dass am
Montag, dem 24. November 2003, von 12.00 bis 14.00 Uhr eine
gemeinsame Sondersitzung des Finanz-, Haushalts- und
Europaausschusses mit Bundesfinanzminister Eichel zur Erörterung des
auf Europäischer Ebene laufenden Defizit-Verfahrens gegen Deutschland
im Rahmen Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt abgehalten
wird.
Die Union wird zudem beantragen, dass zu dieser Sitzung aufgrund
der hohen öffentlichen Bedeutung des Beratungsgegenstands die
Öffentlichkeit zugelassen wird.
Der federführende Finanzausschuss wird hierüber zu Beginn der
Sitzung am 24. November bzw. ggf. vorab im Zuge eines
Umlaufverfahrens auf Antrag der Union abzustimmen und mit Mehrheit zu
befinden haben. Die Union fordert die Koalitionsfraktionen
nachdrücklich auf, diesem Anliegen – dem Zulassen der Öffentlichkeit
– die Zustimmung nicht zu verweigern. Die Frage der Einhaltung des
Europäischen Vertrags auch durch Deutschland ist von zentraler
Bedeutung für die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung.
Vor der anstehenden Entscheidung im ECOFIN-Rat am Dienstag, dem
25. November 2003, soll Bundesfinanzminister Eichel in der
Sondersitzung Stellung zur aktuellen Diskussion zum Europäischen
Stabilitätspakt und zur fortlaufenden Verletzung des
Defizitkriteriums von Maastricht (maximal 3 % Verschuldung des
öffentlichen Gesamthaushalts) nehmen.
Deutschland darf sich nicht an einer Diskussion über eine mögliche
flexible Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beteiligen.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, einen seriösen Haushalt 2004
aufzustellen, der die Verfassung nicht zum dritten Mal bricht und den
Maastricht-Kriterien entspricht.
Deutschland wird nach einmütiger Ansicht aller Experten in 2004
zum dritten Mal hintereinander die Defizitgrenze des Europäischen
Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 vH überschreiten. Sowohl in
2003 als auch in 2004 droht ein Haushaltsdefizit aller
Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung von über 4 %. Der
Gesamtschuldenstand wird zudem die 60 %-Verschuldungsmarke, die als
zusätzliches Stabilitätskriterium festgelegt ist, in 2004 erneut
verletzen.
Die EU-Kommission hat am 18. November 2003 die Notwendigkeit
verschärfter Sparauflagen für Deutschland zum Abbau der bestehenden
exzessiven Haushaltsdefizite festgestellt. Hierüber hat der
Europäische Rat der Finanzminister (ECOFIN) am Dienstag, dem 25.
November 2003, zu befinden.
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zentraler
Eckpfeiler der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der Euro
darf nicht weniger stabil sein, als es die DM war.
Die strikte Einhaltung der Regeln des Europäischen Stabilitäts-
und Wachstumspakts ist von allen Mitgliedsländern für die
Glaubwürdigkeit des Paktes und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion von überragender
Bedeutung.
Die Union fordert, dass Deutschland Garant für einen stabilen Euro
und die konsequente Einhaltung des Europäischen Stabilitätspaktes
bleibt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Fax: (030) 227-56660
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Email: fraktion@cducsu.de

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