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Koschyk/Strobl: Islamistische Relativierung des Holocausts unerträglich

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen der durch den Rechtsstreit um ein
Kopftuchverbot an der Schule bekannt gewordenen Fereshta Ludin, sie
werde „diskriminiert und ausgegrenzt“ und sie fühle sich „wie kurz
vor dem Holocaust“, erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut
Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Aussagen von Frau Ludin, sie werde „diskriminiert und
ausgegrenzt“ und fühle sich „wie kurz vor dem Holocaust“, können
nicht einfach so hingenommen werden. Sie sind absolut geschmacklos
und zeugen von einer massiven Verblendung und einem völlig verqueren
Geschichtsbild. So wie Frau Ludin den Holocaust nicht nur
verharmlost, sondern verniedlicht, muss sie sich die Frage gefallen
lassen, ob sie selbst nicht das antisemitische Weltbild radikaler
Islamisten teilt. Die Relativierung des Mordes an Millionen von
Juden, die Frau Ludin absichtlich oder fahrlässig vorgenommen hat,
ist jedoch klar antisemitisch. Gerade auch vor dem Hintergrund der
Bedrohung durch den internationalen radikalislamistischen
Terrorismus, der als integralen Bestandteil seiner Ideologie einen
radikalen Antisemitismus und die Vernichtung des Staates Israel zum
Inhalt hat, sind diese Fragen mehr als notwendig und berechtigt. Wir
erwarten daher von Frau Ludin mehr als nur eine wachsweiche
Entschuldigung, die noch dazu äußerst formal durch ihren Anwalt
ausgesprochen wird. Möglicherweise wollte der Anwalt Frau Ludin vor
Strafverfolgung schützen, denn die Verleugnung des Holocaust ist in
Deutschland eine Straftat.
Es ist skandalös, dass sich Frau Ludin, die von den Grundrechten,
die ihr im demokratische Rechtsstaat Deutschland im Zusammenhang mit
dem Kopftuchstreit zustehen, intensiven Gebrauch macht, sich zu
solchen Äußerungen versteigt. Dies ist nicht nur eine massive
Verletzung der Gefühle von Juden und eine Verhöhnung der Opfer des
Holocausts, sondern es ist auch eine unerträgliche Beleidigung für
das von ihr gewählte Heimatland Deutschland und unseren
demokratischen Rechtsstaat. Auch die Verächtlichmachung und
Verhöhnung unserer Demokratie ist nicht hinnehmbar.
Es ist nach diesen Äußerungen, die von unglaublicher historischer
Verblendung und dramatischem Realitätsverlust zeugen, vollkommen
inakzeptabel, dass Frau Ludin an irgendeiner Schule in Deutschland,
und sei es an einer Privatschule, unterrichtet. Die Entscheidung der
Landesregierung Baden-Württembergs, die militante Kopftuchträgerin
nicht in den öffentlichen Schuldienst zu übernehmen, erweist sich
damit als mehr als richtig. Die schulpflichtigen Kinder nicht nur in
Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland, müssen vor solch
radikalem Gedankengut und vor einem derart verblendeten
Geschichtsbild geschützt werden.
Die Äußerungen sind aber auch ein Beleg dafür, dass das Kopftuch,
das Frau Ludin um jeden Preis auch im Unterricht tragen möchte, mehr
ist als nur ein religiöses Symbol. Es ist ein politisches Symbol, das
ganz wesentlich die Unterdrückung der Frau unter religiösem Vorwand
beinhaltet. Frau Ludin hat mit ihren Äußerungen die Position der
Landesregierung Baden-Württembergs und der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, das Tragen des Kopftuches im Unterricht zu
verbieten, nochmals unterstrichen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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