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Koschyk/Strobl: Rot-Grün missachtet Auskunftsrecht des Parlaments

Berlin (ots)

Zu der heute erfolgten Ablehnung des Antrags der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, eine Sitzung des Innenausschusses über
die Hintergründe der Freilassung des in Hamburg angeklagten
Abdelghani Mzoudi und die Ergebnisse der bundesweiten
Durchsuchungsaktion gegen Anhänger des verbotenen „Kalifatsstaat“
einzuberufen, erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige
Obmann Thomas Strobl MdB:
Die Vorsitzende des Innenausschusses, Frau Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast (SPD), hat, obwohl die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dies
bereits am vergangenen Freitag nach der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages verlangt hat, eine Sitzung des Innenausschusses
nicht einberufen. Da alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags wegen
der Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsverfahren
anwesend sind - sowohl der Donnerstag als auch der Freitag sind
Sitzungstage mit Präsenzpflicht – ist eigentlich nach der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages von einer Verpflichtung
zur Einberufung einer Sitzung innerhalb des Zeitplanes auszugehen.
Frau Dr. Sonntag-Wolgast hat es dennoch vorgezogen, eine
Sitzung „außerhalb des Zeitplanes“ zu unterstellen, was die
Genehmigung für die Einberufung der Innenausschusssitzung durch den
Präsidenten des Deutschen Bundestages erforderlich gemacht hat.
Dieser hat nun nach tagelangem Überlegen die Genehmigung nicht
erteilt. Damit missachtet die rotgrüne Bundestagsmehrheit eklatant
die Rechte des Parlaments;
dem auch sachlich gebotenen Auskunftsersuchen der Opposition wird
nicht entsprochen.
Aufgrund der unverändert andauernden terroristischen Bedrohung und
der offenkundigen Unklarheiten im Zusammenhang mit den
Terroristenprozessen in Hamburg wäre aber eine umfassende Aufklärung
im Innenausschuss des Deutschen Bundestages das Gebot der Stunde
gewesen.
Die Informationsverweigerung, die die Bundesregierung gegenüber
der Justiz in Hamburg an den Tag gelegt hat, mutet sie nun auch dem
Parlament zu. Nach Gutsherrenart werden Beweismittel zurückgehalten
und nun auch die Aufklärung der Gesamtumstände, die zur Aufhebung des
Haftbefehls im Falle Mzoudi führten, behindert. Es ist unerträglich,
dass aufgrund der Verfahrensweise von Bundesbehörden mutmaßliche
Terroristen, die der Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen
beschuldigt werden, freigelassen werden müssen.
In einem Rechtsstaat ist es nicht zu akzeptieren, dass die
Vorgänge im Zusammenhang mit der Übermittlung des Be- bzw.
Entlastungsmaterials aus den USA völlig im Dunkeln liegen und jetzt
weiter vernebelt werden.
Das Verhalten der rotgrünen Bundestagsmehrheit einschließlich dem
der Vorsitzenden des Innenausschusses und des Präsidenten des
Deutschen Bundestages widerspricht jeglichem parlamentarischen Geist.
Auch werden durch dieses Verhalten Zweifel genährt, dass Rotgrün
entschieden genug gegen die terroristische Bedrohung für unser Land
und seine Bürger vorgeht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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