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Krogmann: Monopolkommission bestätigt CDU/CSU-Positionen zum TKG

Berlin (ots)

Zu dem am 17. Februar 2004 veröffentlichten
Sondergutachten der Monopolkommission zum Entwurf des
Telekommunikationsgesetztes (TKG) erklärt die Internet-Beauftragte
und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann
MdB:
Die Monopolkommission bestätigt in ihrem Sondergutachten in
zentralen Punkten die Positionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur
TKG-Novelle. So stellen die Wettbewerbshüter fest:
  • Das Kriterium des „funktionsfähigen Wettbewerbs“ als Eingriffsschwelle für Regulierungsmaßnahmen ist nicht EU- rechtskonform und muss geändert werden;
  • die Maßnahmen zur Regulierung sind im Interesse des Wettbewerbs zwingend um Instrumente der „soft Regulation“ zu erweitern und in das Auswahlermessen der Regulierungsbehörde zu stellen;
  • es muss klargestellt werden, dass das Konsultationsverfahren mit der EU nur bei Marktdefinition und Marktanalyse und nicht bei der Regulierungsverfügung zur Anwendung kommt;
  • die Systematik der Zugangsregulierung ist im Interesse der Rechtssicherheit und des Wettbewerbs klarzustellen;
  • der Rechtsschutz Dritter ist durch die Gewährung von Antragsrechten für die Einleitung von Regulierungsverfahren im Rahmen der nachträglichen Entgeltregulierung und der Missbrauchsaufsicht zu stärken;
  • der Rechtsweg ist zu den Zivilgerichten zu verlagern.
Harte Kritik übt die Monopolkommission dagegen am Gesetzentwurf
der Bundesregierung. Insbesondere wendet sich die Kommission gegen
Tendenzen des Gesetzentwurfs, „den politischen Einfluß insbesondere
der Bundesregierung auf die Regulierungsbehörde und grundlegende
Regulierungsentscheidungen zu verstärken“. Auch hier unterstützt die
Monopolkommission die Forderungen der Union nach einem transparenten
Regulierungsverfahren und einer Stärkung der politischen
Unabhängigkeit der RegTP. Auch die im Gesetzentwurf verankerten
Kriterien zur angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals seien
„vage und wenig präzise“, so die Monopolkommission.
Fazit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht EU-konform
und in weiten Teilen unzureichend. Er muss daher grundsätzlich
überarbeitet werden und zentrale Forderungen der Union
berücksichtigen!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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