Bosbach/Röttgen: Bevölkerung hat Anspruch auf staatlichen Schutz - Union bringt Gesetzentwurf ein, Rot-Grün tatenlos
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur nachträglichen Sicherungsverwahrung erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Februar entschieden: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß, aber Sache des Bundes; den Ländern fehlt die Gesetzgebungskompetenz; Frist für ein Bundesgesetz: 30. September 2004. Deshalb ist überlegtes, aber auch schnelles Handeln gefragt. Die Bevölkerung hat Anspruch auf staatlichen Schutz vor gefährlichen Gewaltverbrechern.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darum unverzüglich einen Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in den Bundestag eingebracht. Rot-Grün bleibt bislang tatenlos. So kann die Koalition den Schutzanspruch der Bevölkerung nicht einlösen. Wieder einmal scheint Koalitionsräson vor zügigem Handeln zu gehen.
Der Gesetzentwurf der Union verhindert, dass notorische Gewaltverbrecher, deren fortbestehende Gefährlichkeit durch zwei unabhängige Gutachter festgestellt wurde, nach der Haft einfach auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Zugleich stellt der Entwurf u.a. mit der Notwendigkeit dieser externen Gutachten sicher, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Täter gewahrt sind. Der Inhalt entspricht damit den inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Der Schutz vor solchen Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar. Diesen Schutz durch geeignete Mittel zu gewährleisten, ist Aufgabe des Staates (so das Bundesverfassungsgericht).
Die Union wird dieser Verantwortung gerecht. Ob dies auch für Rot- Grün gilt, ist nach wie vor fraglich. Zahlreiche Initiativen der Union für eine bundesgesetzliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (zuletzt BT-Drs. 15/29) sind bislang von der Regierungsmehrheit verhindert worden. Handelt die Bundesjustizministerin jetzt gar nicht oder zu langsam, müssen gefährliche Gewaltverbrecher, die aufgrund der derzeitigen Länderregelungen in Sicherungsverwahrung genommen wurden und dort nur bis zum 30. September belassen werden dürfen, auf freien Fuß gesetzt werden.
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