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Koschyk/Strobl: Zuwanderungsgesetz nur bei echtem Plus an Sicherheit!

Berlin (ots)

Anlässlich der erweiterten
Unions-Innenministerkonferenz und der weiteren Runde der
Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des
Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Ein Zuwanderungsgesetz wird es nur geben, wenn die Zuwanderung
nach Deutschland begrenzt wird und es ein echtes Plus an Sicherheit
gibt. Von unseren bislang 71 noch gar nicht behandelten
Änderungsanträgen betreffen 38 Prozent allein Sicherheitsfragen.
Deshalb kann von „Draufsatteln“ keine Rede sein. Für die Union war
die Sicherheit im Zuwanderungsgesetz von Anfang an ein Thema, für
Rot-Grün – leider – erst seit den Anschlägen von Madrid. Und auch da
war bedauerlicherweise erkennbar: Man muss Rot-Grün zum Jagen tragen.
Über Sicherheitsfragen wird heute in der Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Union gesprochen. Die
Unions-Bundestagsfraktion hat den Unionsinnenministern bereits letzte
Woche Vorschläge gemacht. Sie betreffen im Kern
Verfahrensbeschleunigungen durch Beschränkung der Verfahren auf das
rechtsstaatlich Gebotene. Bislang können sich kriminelle Extremisten
(wie u.a. Kaplan) den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle
Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu
verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu
können. Erforderlich ist:
Beschränkung des (dreizügigen) Instanzenzuges auf eine
Gerichtsinstanz.
Beschränkung der gerichtlichen Aussetzungsbefugnis des
Sofortvollzugs bei Ist- und Regelausweisung.
Bundesminister Schily muss die erforderlichen
supranationalen Schritte zur Lockerung des absoluten
Abschiebeschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
einfordern, damit Deutschland kriminelle Extremisten (wie u.a.
Kaplan) letztlich auch abschieben kann. Bislang können solche
Extremnisten sich nicht nur durch alle Instanzen klagen, sie können
auch wegen dieses absoluten Abschiebungsschutzes nicht abgeschoben
werden.
Darüber hinaus Einrichtung einer zentralen Einlader- und
Warndatei unter Sicherheitsaspekten als Konsequenz aus dem
Volmer-Schleuser- Erlass. Sie soll sicherheitsrelevante Daten zentral
speichern und bereits den Visum erteilenden Behörden abrufbar
vorliegen. Die erfolgte Visumserteilung an Terroristen aufgrund des
Volmer- Schleuser-Erlasses zeigt, das die bisherigen Erfassungen
nicht ausreichten.
Als Konsequenz aus dem Volmer-Schleuser-Erlass die
Beteiligung des BMI am Visaerteilungsverfahren im Ausland und damit
eine angemessene Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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