Paziorek/Dött: Emissionshandelsgesetz muss neu gefasst werden
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Gesetz zum Nationalen Allokationsplan (NAPG) erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Umweltausschuss, Marie-Luise Dött MdB:
Der vorliegende Gesetzentwurf zum Nationalen Allokationsplan (NAPG) ist nicht durchdacht, weist handwerkliche Mängel auf und lässt zu viele Fragen offen. Dies ist das Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert insbesondere, dass für Neuanlagen und Anlagenerweiterungen nur eine begrenzte Reserve von 3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vorgesehen ist. Ist diese Reserve aufgebraucht, müssen für Neuanlagen und Anlagenerweiterungen Emissionsberechtigungen am Markt gekauft werden. Durch diese Regelung, die nach dem Windhund-Prinzip verfährt, werden Investitionen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindert.
Auch bei den Benchmarks für Neuinvestitionen besteht noch Klärungsbedarf. So können die im Gesetzentwurf festgelegten Werte selbst von den modernsten Braunkohlekraftwerken nicht erreicht werden. Dadurch werden insbesondere die neuen Bundesländer benachteiligt.
Die Härtefallregelung bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen bei bestehenden Anlagen ist zu ungenau gefasst, Begriffe sind nicht geklärt, Unklarheiten werden nicht beseitigt. Diese Fehler sind bis kommenden Freitag im Gesetzgebungsverfahren kaum zu korrigieren. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass das Durchpeitschen des Gesetzgebungsverfahrens zu Regelungen geführt hat, die Tür und Tor für Rechtsstreitigkeiten eröffnen.
Die Union fordert die Bundesregierung auf, den bisherigen Zeitplan zum NAPG aufzugeben und eine ausreichende Frist für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu schaffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung des Emissionshandels. Bei der Umsetzung muss jedoch sichergestellt werden, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Sektoren kommt und keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen.
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