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Meister/Müller/Dautzenberg: Sinnvolle Kapitalmarktgeschäfte müssen möglich bleiben

Berlin (ots)

Zur heutigen Anhörung zum
Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und die
zuständigen Berichterstatter, Stefan Müller MdB und Leo Dautzenberg
MdB:
Die Verbesserung des Anlegerschutzes durch angemessenes Vorgehen
gegen unzulässige Praktiken im Börsenhandel ist ein Anliegen, das die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt. Diese Verbesserung im Sinne
des Verbraucherschutzes darf aber die Wettbewerbsfähigkeit des
deutschen Finanzplatzes nicht schwächen. Der vorliegende
Regierungsentwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) gibt
dazu allerdings berechtigten Anlass zur Sorge.
„Der Regierungsentwurf geht in einigen Bereichen, zum Beispiel bei
der Anzeige von Verdachtsfällen des Marktmissbrauchs, über die
Intention der zugrunde liegenden EU-Marktmissbrauchsrichtlinie
hinaus“, bestätigte Dr. Sebastian Schwintek vom Zentralen
Kreditausschuss (ZKA).
Kritisch bewertet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zudem die
Kompetenzerweiterung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Gesetzentwurf sieht eine
Generalbefugnisnorm vor, welche es der BaFin ermöglicht, von
jedermann Auskünfte bei eventuellen Verdachtsmomenten zu verlangen.
Diese Erlaubnis gegenüber jedermann sei, so Schwintek,
„rechtsstaatlich bedenklich“. Auch Christa Franke, Bundesverband
Investment und Asset Management (BVI), spricht von einer
„unverhältnismäßigen“ Kompetenzerweiterung.
Die im AnSVG neu eingebrachte Prospektierungspflicht für nicht in
Wertpapiere verbriefte Anlagen – darunter fallen zum Beispiel
geschlossene Immobilienfonds – ist generell zu begrüßen. Sie weist
aber mit Blick auf die Prüfungsfristen für die Prospekte bei der
BaFin erhebliche Mängel auf, wie auch Dr. Rainer Werum von Gassner,
Stockmann & Kollegen, feststellte. „Die Anbieter brauchen einen
planbaren Zeitraum für die Platzierung ihrer Anlagen.“ Dieser sei im
jetzigen Entwurf nicht gegeben, Auch nach Ablauf der Prüfungsfrist
von 20 Tagen stellt der vorliegende Regierungsentwurf nicht sicher,
dass die BaFin die Freigabe der Prospekte erteilen muss. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion drängt darauf, Planungssicherheit für Anbieter im
Gesetz herzustellen und angemessene Übergangfristen für das
Inkrafttreten der neuen Prospektierungspflicht festzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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