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Röttgen: Sicherungsverwahrung – späte und halbherzige Erkenntnis bei Rot-Grün

Berlin (ots)

Anlässlich der abschließenden Beratung des
Bundestages über die Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
4 Jahre und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren
nötig, um Rot-Grün bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zum
Handeln zu zwingen. Jetzt haben 4 Jahre Verweigerungshaltung und
Vernachlässigung des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen
Mehrfachtätern endlich ein Ende. Ohne die Beharrlichkeit der Union,
die schon zu Beginn dieses Zeitraumes ihren ersten Gesetzentwurf
vorgelegt und die bestehende Schutzlücke seitdem regelmäßig
thematisiert hat, wäre gar nichts passiert. Erst die durch die rot-
grüne Verweigerungshaltung veranlasste Notstandsgesetzgebung der
unionsgeführten Bundesländer hat das Bundesverfassungsgericht auf den
Plan gerufen. Das Gericht hat den Schutzanspruch der Bevölkerung vor
gefährlichen Mehrfachtätern klar und eindeutig bestätigt.
„Besser spät als nie“ kann es hier allerdings allenfalls
eingeschränkt heißen. 8 Schwerverbrecher sind derzeit nach den
Unterbringungsgesetzen der unionsregierten Bundesländer in
Sicherungsverwahrung. Es ist kaum anzunehmen, dass es bspw. im
bevölkerungsreichsten und SPD-regierten Bundesland Nordrhein-
Westfalen solche Mehrfachtäter nicht gibt. Untätigkeit und
Vernachlässigung des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen
Mehrfachtätern ist also nicht allein ein Phänomen rot-grüner
Bundespolitik. Die Bundesjustizministerin muss sich die Frage
gefallen lassen, wie viele schwerste Verbrechen hätten verhindert
werden können, wenn sie oder die SPD-regierten Länder früher
gehandelt hätten.
80 % des heute beschlossenen Entwurfes sind Gesetzesvorschläge,
die die Union seit 4 Jahren unterbreitet; diese allerdings verwässert
durch die Koalitionsfraktionen, gegen die sich die
Bundesjustizministerin nicht durchsetzen konnte. So wird bspw. bei
Raub, Erpressung und allen gemeingefährlichen Straftaten auch künftig
keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein. Auch
Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren werden sich in der Regel
weiterhin darauf verlassen können, dass bei ihnen keine nachträgliche
Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Späte Erkenntnis und
halbherziges Handeln statt umfassendem Schutz der Bevölkerung: das
ist rot-grüne Rechtspolitik.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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