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Rachel: Bei Patientenverfügungen Lebensschutz und Selbstbestimmung achten

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses über den Zwischenbericht
zur Patientenverfügung erklärt der Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der
modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Patientenverfügungen sollten auf Fälle beschränkt werden, in denen
das Grundleiden des Patienten irreversibel ist und trotz
medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen
wird. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
des Deutschen Bundestages hat sich in dem heute gefassten Beschluss
für diese Begrenzung der Reichweite ausgesprochen und sich insoweit
einem von dem katholischem Moraltheologen Professor Dr. Johannes
Reiter und mir erarbeiteten Vorschlag angeschlossen.
Diskutiert wurden gegensätzliche Standpunkte. Eine Auffassung
wollte Patientenverfügungen auf Fälle begrenzen, in denen der Patient
in absehbarer Zeit stirbt oder sich in der Sterbephase befindet.
Damit würde eine Vielzahl bisher getroffener Verfügungen unwirksam.
Das Instrument der Patientenverfügung würde seiner praktischen
Bedeutung enthoben.
Dies haben wir abgelehnt. Die Patientenverfügung ist Ausdruck der
Selbstbestimmung des Patienten. Medizinische Maßnahmen betreffen den
Kernbereich der Persönlichkeit, und eine Zwangsbehandlung gegen den
Willen des Patienten verstößt gegen die Menschenwürde. Die
Patientenverfügung sollte daher gestärkt werden und nicht zur
bedeutungslosen Willenserklärung werden.
Es darf nicht zu der Situation kommen, dass ein Patient, der unter
einem bestimmten Krankheitsbild leidet oder unter einer Behandlung
extrem gelitten hat, zwar im noch einwilligungsfähigen Zustand eine
Therapie wirksam ablehnen kann, im nicht mehr entscheidungs- oder
äußerungsfähigen Zustand aber dieser – zuvor abgelehnten – Behandlung
unterzogen wird.
Nach einer anderen diskutierten Auffassung sollten alle
Patientenverfügungen ohne Reichweitenbeschränkung und auch bei
einfachen Krankheiten verbindlich sein. Dies hielten wir ebenfalls
für nicht vertretbar. Denn in diesem Fall geht es nicht um die
Annahme einer tödlichen Krankheit und darum, dieser ihren Lauf zu
lassen. Das Unterlassen der möglichen Heilung wäre vielmehr als Teil
einer Selbsttötung zu werten.
Daher haben wir uns für eine Begrenzung auf irreversible tödliche
Grundleiden eingesetzt. Wir sehen darin eine Position, die dem
Gedanken des Lebensschutzes Rechnung trägt, ohne die Selbstbestimmung
insbesondere betroffener Patienten unverhältnismäßig zu beschneiden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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