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Storm/Widmann-Mauz: Auch Sachverständigenrat fordert Prämienmodell

Berlin (ots)

Anläßlich der Übergabe des Gutachtens des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung an den Bundeskanzler am heutigen Tage erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB und die
gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:
Der Sachverständigenrat fordert ebenso wie die Union ein
Prämienmodell in der Krankenversicherung. Auch die Sachverständigen
kommen in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, daß die Prämie rund 170
Euro beträgt, wenn die Mitversicherung von Kindern – wie von der
Union vorgesehen – aus Steuermitteln finanziert wird. Die Beiträge
von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und Bundesagentur für
Arbeit erbringen zusammen rund 65 Mrd. Euro, so daß die Versicherten
eine Prämie von 109 Euro zahlen.
Weil das Zusammenspiel aus medizinisch-technischem Fortschritt und
demographischem Wandel die Gesundheitskosten ansteigen läßt, muß nach
Ansicht der Wirtschaftsweisen eine neue Finanzierungsform gefunden
werden. Andernfalls droht eine Verdoppelung der heutigen
einkommensbezogenen Beiträge auf mehr als 30 % der Bruttoeinkommen –
mit verheerenden Folgen für Wachstum und Beschäftigung.
In Übereinstimmung mit der Union sieht der Sachverständigenrat das
Prämienmodell als gute Grundlage an, um durch kapitalgedeckte
Vorsorge die Folgen des demographischen Wandels aufzufangen. Schon
vergleichsweise geringe Sparbeträge können nach Berechnungen der
Sachverständigen sicherstellen, daß die Prämien nicht schneller
steigen als die Einkommen der Versicherten.
Zwar kann der Kostenanstieg im Gesundheitswesen auch durch ein
Prämienmodell nicht verhindert werden. Gesundheitsprämien verhindern
aber, daß steigende Gesundheitskosten weiter zu steigenden
Arbeitskosten führen. Sie sorgen außerdem dafür, daß die
Krankenkassen auch bei steigenden Rentnerzahlen gleichbleibende
Einnahmen haben. Deshalb kommen die Sachverständigen
unmißverständlich zu dem Schluß, daß steigende Prämien erheblich
weniger Nachteile aufweisen als steigende Beitragssätze in einem
einkommensbezogenen System.
Im Unterschied zum Sachverständigenrat halten CDU und CSU aber
nichts davon, auch Privatversicherte einer Versicherungspflicht im
Prämienmodell zu unterwerfen. Der Sachverständigenrat weist selbst
auf eine Reihe verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und
praktischer Probleme hin. Vor allem die Beschränkung der Unternehmer-
und Vertragsfreiheiten der privaten Krankenversicherung dürfte
Artikel 12 des Grundgesetzes zuwiderlaufen. Zudem gilt für die
heutigen Privatversicherten ein Bestandsschutz, der jahrzehntelange
Übergangsregelungen und staatliche Zuschüsse an Altfälle nötig macht.
Die Union hält es angesichts dieser rechtlichen und praktischen
Hindernisse für sinnvoll, die Privatversicherten über das
Steuersystem am Ausgleich der beitragsfreien Mitversicherung der
Kinder zu beteiligen, es im übrigen aber bei zwei unterschiedlichen
Systemen zu belassen. Wir stimmen in dieser Einschätzung ebenso mit
dem Sachverständigenrat überein wie in der entschiedenen Ablehnung
der rot-grünen Bürgerversicherung.
Wie die Sachverständigen ausführen, ist das
Bürgerversicherungsmodell nicht einmal in der Lage, die
selbstgesteckten Ziele zu erfüllen. Die Bürgerversicherung führt
weder zu einer Finanzierung nach der Leistungsfähigkeit noch zur
Einhaltung des Solidarprinzips. Sie leistet keinen Beitrag gegen
steigende Arbeitskosten und gibt keine Antwort auf die
demographischen Probleme. Nicht die Bürgerversicherung, sondern ein
solidarisches Prämienmodell ist der richtige Weg.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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