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Koschyk: Bundesregierung muss Gesetzesfolgenabschätzung aktiver betreiben

Berlin (ots)

Zur Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die
Bundesregierung das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung noch zu
wenig nutze, erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt die Kritik des
Bundesrechnungshofes (BRH), dass die Bundesregierung das Instrument
der Gesetzesfolgenabschätzung zu wenig nutzt (siehe
Bundestagsdrucksache 15/4200).
Bereits im August hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zum Bürokratieabbau ein Prüfraster
zur Gesetzesfolgenabschätzung vorgestellt. Bei der Vorab- Prüfung
neuer Gesetze darf man sich nicht damit begnügen, rein formal die
Auswirkungen etwa auf das Preisniveau darzustellen. Vielmehr muss man
vor Umsetzung einer Reform prüfen und darlegen, warum man handelt,
was man erreichen will und welche Alternativen und Nebenfolgen ein
beabsichtigtes Gesetz hat.
Stichproben des BRH haben gezeigt, dass die Bundesregierung nur in
„Einzelfällen ... die anerkannten Methoden der
Gesetzesfolgenabschätzung“ genutzt hat und sie mit ihren
Gesetzentwürfen nicht einmal den eigenen Anforderungen für eine
sachgerechte Gesetzesfolgenabschätzung gerecht wird.
Das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entwickelte Prüfraster
fasst übersichtlich zusammen, was man vor, während und nach einem
Gesetzgebungsverfahren zu prüfen hat. Das Raster soll auch einen
Beitrag zum Bürokratieabbau leisten, denn nicht alles, was in
Amtsstuben erdacht oder über Bürgersprechstunden den Weg in die
Gesetzgebung findet, muss auch gesetzlich geregelt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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