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Böhmer/Reiche: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gelungen - SPD geht auf Unionsforderungen ein

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung über die Novellierung des
Berufsbildungsgesetzes erklären die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, und die
bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Katherina Reiche MdB:
Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist ein wichtiger und
längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der beruflichen Bildung
und zur Steigerung der Ausbildungsleistung der Unternehmen.
Bereits im März 2004 hatte die Union als erste Fraktion Eckpunkte
und einen Gesetzesentwurf zur Novellierung der beruflichen Bildung
vorgelegt. Erst im Oktober folgte die Bundesregierung mit einem
Entwurf, der in den nun erfolgreich abgeschlossenen
interfraktionellen Gesprächen grundlegend verbessert wurde. Es ist
der Union zu verdanken, dass eine weitere Verschulung und
Bürokratisierung der Berufsausbildung verhindert werden konnte.
Die nun vorliegende Textfassung übernimmt entscheidende Punkte des
Unionsentwurfes wie z.B. die Verbundausbildung und die
Lernortkooperation. Die frühzeitige Information der Länder über
Neuordnungskonzepte sowie deren Einbeziehung in die Abstimmung werden
gesetzlich geregelt. Die Vertragsparteien (Ausbilder und
Auszubildender) müssen der Anrechnung eines schulischen
Berufsbildungsganges auf die Ausbildungszeit zustimmen (ab 1. August
2009 verpflichtend; bereits ab 1. August 2006 als Option für die
Länder).
Weiterhin konnte die CDU/CSU erreichen:
• Aufwertung der Stufenausbildung: Sie wird durch die Stellung im
Gesetz und aus der Gesetzesbegründung heraus als Regelfall und nicht
mehr nur als Ausnahme gewertet.
• Regelüberprüfung aller neuen Berufsbilder auf die Möglichkeit zu
ihrer stufenweise Organisation sowie der Überprüfungsauftrag für alle
360 bestehenden Berufsbilder, ob sie stufenweise organisiert werden
können. Stufenausbildungen erleichtern eher praktisch begabten,
theorieschwachen Jugendlichen den Einstieg in die berufliche Bildung.
Wir wollen ihre Chancen auf einen echten Ausbildungsplatz erhöhen,
statt sie in Ersatzmaßnahmen zu verweisen.
• Die Aufwertung der gestreckten Abschlussprüfung. Sie wird vom
Modellversuch zu einer gleichwertigen Option.
• Die Verlängerung der Probezeit auf 4 Monate. Das gibt
Jugendlichen mit Startschwierigkeiten mehr Chancen, sich zu bewähren
und den Ausbildungsplatz zu behalten. Betriebe haben auch bei
häufiger Abwesenheit durch Blockunterricht ausreichend Zeit, den
Auszubildenden zu beurteilen.
• Die Einführung von Kriterien bei der Zulassung vollzeitschulisch
Ausgebildeter zur Kammerprüfung: Absolventen schulischer
Bildungsgänge werden nur dann zur Kammerprüfung zugelassen, wenn der
schulische Bildungsgang • nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem
Umfang, • systematisch (sachlich und zeitliche Gliederung) • und
durch einen angemessenen Anteil fachpraktischer Ausbildung einem
anerkannten Ausbildungsgang entspricht.
Die Landesregierungen können entsprechende Rechtsverordnungen erst
dann erlassen, wenn sie Benehmen mit dem Landesausschuss für
Berufsbildung hergestellt haben, in dem auch die Vertreter der
Wirtschaftsverbände und der Kammern mitentscheiden. Das verhindert,
dass immer mehr schulische Ausbildungsgänge das bewährte duale System
aushöhlen und verschulen.
Auch die Tarifpartner müssen ihrer Verantwortung für eine moderne
leistungsfähige Berufsbildung und die Schaffung von
Ausbildungsplätzen gerecht werden. Deshalb appellieren wir an sie,
betriebliche Bündnissse für Ausbildung einzugehen und zur schnelleren
Modernisierung von Berufsbildern und Ausbildungsordnungen das von der
CDU/CSU entwickelte Schlichtermodell anzuwenden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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