Böhmer/Reiche: Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gelungen - SPD geht auf Unionsforderungen ein
Berlin (ots)
Anlässlich der Einigung über die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, und die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der beruflichen Bildung und zur Steigerung der Ausbildungsleistung der Unternehmen.
Bereits im März 2004 hatte die Union als erste Fraktion Eckpunkte und einen Gesetzesentwurf zur Novellierung der beruflichen Bildung vorgelegt. Erst im Oktober folgte die Bundesregierung mit einem Entwurf, der in den nun erfolgreich abgeschlossenen interfraktionellen Gesprächen grundlegend verbessert wurde. Es ist der Union zu verdanken, dass eine weitere Verschulung und Bürokratisierung der Berufsausbildung verhindert werden konnte.
Die nun vorliegende Textfassung übernimmt entscheidende Punkte des Unionsentwurfes wie z.B. die Verbundausbildung und die Lernortkooperation. Die frühzeitige Information der Länder über Neuordnungskonzepte sowie deren Einbeziehung in die Abstimmung werden gesetzlich geregelt. Die Vertragsparteien (Ausbilder und Auszubildender) müssen der Anrechnung eines schulischen Berufsbildungsganges auf die Ausbildungszeit zustimmen (ab 1. August 2009 verpflichtend; bereits ab 1. August 2006 als Option für die Länder).
Weiterhin konnte die CDU/CSU erreichen:
Aufwertung der Stufenausbildung: Sie wird durch die Stellung im Gesetz und aus der Gesetzesbegründung heraus als Regelfall und nicht mehr nur als Ausnahme gewertet.
Regelüberprüfung aller neuen Berufsbilder auf die Möglichkeit zu ihrer stufenweise Organisation sowie der Überprüfungsauftrag für alle 360 bestehenden Berufsbilder, ob sie stufenweise organisiert werden können. Stufenausbildungen erleichtern eher praktisch begabten, theorieschwachen Jugendlichen den Einstieg in die berufliche Bildung. Wir wollen ihre Chancen auf einen echten Ausbildungsplatz erhöhen, statt sie in Ersatzmaßnahmen zu verweisen.
Die Aufwertung der gestreckten Abschlussprüfung. Sie wird vom Modellversuch zu einer gleichwertigen Option.
Die Verlängerung der Probezeit auf 4 Monate. Das gibt Jugendlichen mit Startschwierigkeiten mehr Chancen, sich zu bewähren und den Ausbildungsplatz zu behalten. Betriebe haben auch bei häufiger Abwesenheit durch Blockunterricht ausreichend Zeit, den Auszubildenden zu beurteilen.
Die Einführung von Kriterien bei der Zulassung vollzeitschulisch Ausgebildeter zur Kammerprüfung: Absolventen schulischer Bildungsgänge werden nur dann zur Kammerprüfung zugelassen, wenn der schulische Bildungsgang nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang, systematisch (sachlich und zeitliche Gliederung) und durch einen angemessenen Anteil fachpraktischer Ausbildung einem anerkannten Ausbildungsgang entspricht.
Die Landesregierungen können entsprechende Rechtsverordnungen erst dann erlassen, wenn sie Benehmen mit dem Landesausschuss für Berufsbildung hergestellt haben, in dem auch die Vertreter der Wirtschaftsverbände und der Kammern mitentscheiden. Das verhindert, dass immer mehr schulische Ausbildungsgänge das bewährte duale System aushöhlen und verschulen.
Auch die Tarifpartner müssen ihrer Verantwortung für eine moderne leistungsfähige Berufsbildung und die Schaffung von Ausbildungsplätzen gerecht werden. Deshalb appellieren wir an sie, betriebliche Bündnissse für Ausbildung einzugehen und zur schnelleren Modernisierung von Berufsbildern und Ausbildungsordnungen das von der CDU/CSU entwickelte Schlichtermodell anzuwenden.
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