Götz/Altmaier: Subsidiaritätsprinzip mit den Betroffenen schützen
Berlin (ots)
Zu den heute von den kommunalen Spitzenverbänden dargelegten Zielvorstellungen zur zukünftigen Subsidiaritätsprüfung im Rahmen des EU-Verfassungsvertrags auf nationaler Ebene, erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB und der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier MdB:
Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drs 15/4716) unterstreichen CDU und CSU erneut ihre politisch-praktische Vorreiterrolle zur Umsetzung des EU- Verfassungsvertrags.
Nun rückt die Frage verstärkt in den Focus der politischen Auseinandersetzung, wie der Deutsche Bundestag künftig Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen des so genannten EU- Frühwarnsystems verhindert. Dabei gilt es innerhalb des nationalen Parlaments Kontrollmechanismen zu etablieren, die den berechtigten kommunalen Belangen größtmöglichen Schutz gewähren und dazu die Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung einbeziehen.
Der EU-Verfassungstext sieht eine entscheidende Stärkung der kommunalen Ebene in Europa vor. Der Ausbau der Konsultation der Kommunen und die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle der Verletzung kommunaler und regionaler Rechte sind echte Meilensteine für die Stärkung der Städte und Gemeinden in Europa.
Die Union will dieser Haltung auch auf nationaler Ebene Rechnung tragen und fordert konsequent die Einführung des Konnexitätsprinzips ins Grundgesetz und ein Verbot des direkten Durchgriffsrechtes vom Bund auf die Kommunen. Das Subsidiaritätsprinzip wird im EU- Verfassungsvertrag durch eine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Für diese gilt es auch auf nationaler Ebene entsprechende Strukturen zu schaffen.
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