Gehb: Vorsicht beim Umgang mit dem Demonstrationsrecht
Berlin (ots)
Zu den geplanten Änderungen der Koalitionsfraktionen beim Versammlungsrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nach dem von Schily vermasselten NPD-Verbotsantrag wäre ein nur gut gemeinter, aber handwerklich unsauberer und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht missachtender Gesetzentwurf von Rot-Grün eine Katastrophe. Eine in Karlsruhe gescheiterte Lex NPD würde nur noch zur Aufwertung der Rechtsextremisten beitragen. Gerade weil Meinungs- und Versammlungsfreiheit Verfassungsrang haben, reichen politisch motivierte Schnellschüsse nicht, sondern nur wasserdichte und gerichtsfeste Gesetze. Diesen Kriterien entspricht der Unions- Vorschlag, das Bannmeilen-Gesetz zu ändern. Dieses ist verfassungskonform, mit dem geltenden Versammlungsrecht vereinbar, klar, effektiv und schnell umsetzbar. Im Interesse Deutschlands ruft die CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle anderen Fraktionen auf, sich diesem Gesetzentwurf nicht zu verweigern.
Alle anderen Versuche, das Versammlungsrecht jenseits einer konkreten Bannmeilen-Regelung zu verschärfen, müssen wohlbedacht sein. Ebenso wie alle ordnungsbehördlichen Verbotsverfügungen müssen sich auch alle gesetzgeberischen Verschärfungen des Versammlungsrechts am Maßstab des Art. 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) messen lassen. Nichts wäre schlimmer, als wenn nach einer Gesetzesänderung Rechtsextremisten immer noch mit einem gerichtlichen Persilschein an symbolträchtigen Orten demonstrieren könnten.
Selbst bei einer gerichtsfesten und gleichwohl effektiven Verschärfung des Versammlungsrechts wird mehr an Symptomen kuriert und nicht die Wurzel des Übels angepackt. Zivilcourage und demokratisches Selbstbewusstsein der bürgerlichen Mitte gegen extremistische Ränder könnten wirkungsvoller als der aktionistische Blaulicht-Einsatz von Rot-Grün sein.
Für wenig tauglich halte ich auch eine Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragraphen (§ 130 StGB), wie die Bundesjustizministerium vorschlägt. Es darf nicht im mindesten der Eindruck entstehen, dass in Deutschland eine Art Gesinnungsstrafrecht Einzug hält.
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