Koschyk/Grindel: Kleiner Waffenschein untaugliches Instrument zur Verbesserung der inneren Sicherheit
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach der Wirksamkeit des so genannten kleinen Waffenscheins für die Verbesserung der inneren Sicherheit erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Nach dem Inkrafttreten des neuen Waffenrechts am 1. April 2003 ist das Führen von Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung nur mit einer behördlichen Erlaubnis, dem kleinen Waffenschein zulässig. Voraussetzung für dessen Erteilung sind neben dem Alterserfordernis von 18 Jahren Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Angesichts der Tatsache, dass 50 Prozent der Straftaten mit Gas- und Schreckschusswaffen durchgeführt werden, bestand hier auch nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anders als bei den teuren und verwaltungsaufwendigen Verschärfungen für die rechtstreuen legalen Waffenbesitzer Handlungsbedarf.
Allerdings haben wir bereits bei den Beratungen des neuen Waffengesetzes in der letzten Legislaturperiode nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die nun Gesetz gewordene Regelung unbefriedigend und wenig zielführend ist.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat aber der kleine Waffenschein die in ihn gesetzten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt.
Das sehen wir und die Praktiker der Polizei anders. Nach den Erkenntnissen der Gewerkschaft der Polizei ist der kleine Waffenschein der Flop des Jahres. Auch wenn das Führen von Gas- und Signalwaffen ohne Erlaubnis seit dem 1. April 2003 strafrechtlich relevant ist, hat das erwartungsgemäß angesichts der fehlenden Kontrollmöglichkeiten keine abschreckende Wirkung erzeugt. In Hamburg sind z.B. bis Dezember 2004 nur für ca. 2,5 Prozent der nach Schätzungen im Umlauf befindlichen Gaspistolen kleine Waffenscheine beantragt worden. Das entspricht in etwa der Situation in anderen deutschen Großstädten.
Offensichtlich besteht wenig Interesse bei den Waffenbesitzern, für den kleinen Waffenschein 50 Euro Gebühren zu entrichten. Die Ausführungen der Bundesregierung zu unserer Frage vermögen nicht zu überzeugen und entsprechen im Übrigen nicht der Realität.
Wieder einmal hat die Bundesregierung bewiesen, dass sie aus ideologischen Gründen legalen Waffenbesitzern wie Schützen und Jägern sowie den ausführenden Verwaltungsbeamten mit kostenintensiven unsinnigen Vorschriften das Leben schwer macht, aber bei den entscheidenden Fragen der inneren Sicherheit versagt und nicht erkennt, dass ihre Vorschriften ins Leere gehen. In diesen Zusammenhang passt, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch keine Verwaltungsvorschrift zum neuen Waffenrecht vorliegt.
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