Götz: Kommunen wehren sich gegen Zentralismus und gezielte Desinformation
Berlin (ots)
Zu den Protesten der kommunalen Spitzenverbände gegenüber der sich vor Ort immer zentralistischer und unflexibel gebärenden Bundesagentur für Arbeit, der gezielten Desinformationspolitik der Bundesregierung und den ersten Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Neufestsetzung der Höhe der Beteiligung des Bundes an den Unterbringungskosten der Arbeitslosengeld II-Empfänger, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Clement und die rot-grüne Bundesregierung entfernen sich immer mehr von dem eigentlichen Ziel der Hartz IV-Reform. Um von eigenen Fehlern abzulenken macht Rot-Grün die Kommunen zum Sündenbock. Das ist unanständig und falsch, denn die Konflikte werden letztlich auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.
Völlig zu Recht beschweren sich die Kommunen darüber, dass sich die Bundesagentur mit Vorgaben aus Nürnberg über die ursprüngliche Struktur der Arbeitsgemeinschaften mit den Kommunen hinwegsetzt und damit die Arbeit vor Ort behindert. Von Gleichberechtigung zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen kann in den meisten Arbeitsgemeinschaften keine Rede mehr sein. Das so entstehende interne Hickhack verbraucht hingegen immer mehr Ressourcen, die dringend für die Verbesserung der Arbeitsvermittlung benötigt werden.
Parallel dazu versucht die Bundesregierung über eine gezielte Desinformationspolitik - wie die medienwirksam präsentierten, jedoch faktisch nicht haltbaren Unterstellungen von Wirtschaftsminister Clement zeigten den lokalen Gebietskörperschaften die Schuld für die schlechte Umsetzung der Reform in die Schuhe zu schieben. Noch vor wenigen Tagen hatte Clement den Kommunen Gesetzesbruch vorgeworfen und kritisiert, dass viele Sozialhilfeempfänger zu Unrecht als erwerbsfähig eingestuft würden. Tatsächlich handelt es sich um einige wenige Streitfälle, die in der Summe im Promillebereich liegen und keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kostenverteilung der Arbeitsmarktreform haben.
Mit seiner ersten Berechnung, mit der Clement gedroht hat, den Kostenanteil der Kommunen an den Unterbringungskosten der Arbeitslosengeld II-Empfänger von derzeit 70,9 Prozent auf über 95 Prozent anheben, sollte eine Verzögerung der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsrunde erreicht werden. Dahinter steht der plumpe Versuch, die im Rahmen der Arbeitsmarktreform versprochene Entlastung der kommunalen Haushalte in das Gegenteil zu verdrehen. CDU und CSU fordern eine seriöse Umsetzung der Arbeitsmarktreform.
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