Seiffert: Besteuerung von Wohnmobilen überprüfen
Berlin (ots)
Zur Abschaffung des einseitigen Steuerprivilegs bei Geländewagen und sog. Kombinationsfahrzeugen zum 1. Mai 2005 erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB:
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert.
Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll vom 1. Juli 2004).
Die unbedachte übereilte Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO führt nun offenbar zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen.
Wenn Rot-Grün diesen steuerpolitischen Pfusch, den sie selbst zu verantworten haben, wieder beseitigen wollen, wird dem die CDU/CSU- Bundestagsfraktion gewiss nicht im Wege stehen.
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