Hasselfeldt/Wöhrl/Pfeiffer: Energiemarkt wird wettbewerbsorientiert gestaltet - Voraussetzungen für Investitionen werden geschaffen
Berlin (ots)
Anlässlich der Einigung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erklären die stellvertretende Vorsitzende Gerda Hasselfeldt MdB, die wirtschaftspolitische Sprecherin, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Die Union hat sich in den konstruktiven Verhandlungen mit ihren Forderungen im Wesentlichen durchgesetzt. Das neue Energiewirtschaftsgesetz kann noch in diesem Sommer in Kraft treten. Der Energiemarkt wird jetzt wettbewerbsorientiert reguliert. Die Regulierung wird zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Netzentgelten führen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Dafür wird:
- eine Ex-ante-Genehmigungspflicht für sämtliche Netznutzungsentgelte eingeführt. (Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedürfen alle Entgelte einer Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, sofern die Regulierungsbehörde nicht innerhalb von sechs Monaten widersprochen hat.)
- eine verbindliche Anreizregulierung auf Grundlage einer Rechtsverordnung eingeführt, die unverzüglich vorzulegen ist.
- zur Ermittlung der Kosten der Netznutzungsentgelte für Neuinvestitionen die Kostenrechnungsmethode der Realkapitalerhaltung verbindlich eingeführt. (Für in Betrieb befindliche Anlagen kann weiterhin das Prinzip der Nettosubstanzerhaltung angewendet werden.) Gleichzeitig entfällt die verfassungs-rechtlich bedenkliche Saldierungsregelung.
- der Gasnetzzugang durch eine Verschärfung der Kooperationsverpflichtungen der Netzbetreiber untereinander vereinfacht. Damit wird ein bundesweit wirkendes Entry-Exit-Modell des Gasnetzzugangs eingeführt. und kann das Ziel der Börsenfähigkeit erreicht werden.
- Die Ausgestaltung des Regelenergiemarktes erfolgt nun über eine regelzonenübergreifende Ausschreibung. Damit werden Entlastungen bei den Netzentgelten erreicht. Auf Drängen der Union wurden auch viele sinnlose bürokratische Auflagen aus dem Gesetzentwurf entfernt. Jetzt orientiert das Gesetz sich im Wesentlichen an den EU-Erfordernissen. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung für die betroffenen Unternehmen und Verbände:
- Die Entflechtungsvorschriften werden an den Richtlinienvorgaben der EU orientiert. So wird unnötige Bürokratie insbesondere für Stadtwerke vermieden.
- Die Verpflichtung der Unternehmen zur Strom-kennzeichnung wird auf ein vernünftiges Maß eingeschränkt. Damit werden die Stromrechnungen transparenter aber von unnötigen Informationen (wie zum Beispiel Angaben von CO2-Emissionen in Gramm/Kilowattstunde) befreit.
Die Union konnte noch weitere wesentliche Verbesserungen durchsetzen:
- Die Bundesländer werden am Vollzug des Energiewirtschaftsrechts und der Gestaltung des energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens beteiligt.
- Zusätzliche nicht notwendige Klage- und Vorteils- abschöpfungsrechte entfallen.
- Großabnehmer und die energieintensive Industrie werden angemessen entlastet.
- Es wird sichergestellt, dass sich das Konzessionsabgabeaufkommen nicht verändert.
- Die nicht mehr notwendige besondere Kartell- rechtsmissbrauchsaufsicht über Tarife der Grund-versorgung entfällt.
- Das Mess- und Zählerwesen wird nach einer angemessenen Übergangszeit vollständig liberalisiert.
Wir gehen davon aus, dass der Vermittlungsausschuss die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen in der nächsten Woche beschließen wird und fordern die Energiewirtschaft auf, nun ihre angekündigten Investitionen in Netze und Kraftwerke zu tätigen.
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