Böhmer: Nur ein biopolitisches Ablenkungsmanöver Schröders!
Berlin (ots)
Zur heutigen Rede des Bundeskanzlers in Göttingen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Forderung des Bundeskanzlers, das Stammzellgesetz von 2002 aufzuweichen und verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland zuzulassen, ist ein biopolitisches Ablenkungsmanöver, das von den Versäumnissen der rot-grünen Bundesregierung gerade im Bereich der Gentechnologie ablenken soll.
Weder in der Koalition noch im Deutschen Bundestag hat Schröder eine Mehrheit für die Zulassung der verbrauchenden Embryonenforschung. Der altbekannten Ankündigung von Gesetzesänderungen durch den Bundeskanzler werden daher keine Taten folgen.
Für die Stammzellforschung gab es in den letzten drei Jahren mehr kostenlose Worte als die dringend notwendige finanzielle Förderung. Von der angeblichen Milliarde Euro Förderung für die Biomedizin ist in der Forschung nichts angekommen. Statt dessen gibt diese Bundesregierung für den besonders wichtigen Sektor biologischer Ersatz von Organfunktionen nach eigenen Angaben 1,65 Mio. Euro aus. Für den Förderschwerpunkt regenerative Medizin sind es rund 4 Millionen. Der Anteil der Stammzellforschung am Bundeshaushalt betrug 2003 0,03%! Das Fünfzigfache wäre notwendig, um international konkurrieren zu können. Überdies ist auch im Entwurf des nächsten Haushalts mit drastischen Einsparungen im Einzelplan Bildung und Forschung zu rechnen, die sich bis auf eine Milliarde Euro summieren könnten.
Die Bitten der Forschung, eine unbürokratisch arbeitende Informationsstelle einzurichten, die über die Möglichkeiten internationaler Kooperation im Bereich der Stammzellforschung Auskunft geben könnte, haben Schröder und Bulmahn auch nach drei Jahren nicht erfüllt. Die Verunsicherung einiger Forscher ist nachzuvollziehen und ernst zu nehmen; umso schwerer wiegt dieses Versäumnis der Bundesregierung.
Das von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedete Stammzellgesetz funktioniert. Am Freitag ist die 10. Genehmigung zur Grundlagenforschung an humanen embryonalen Stammzellen an Prof. Brüstle in Bonn erteilt worden. Abschließende Ergebnisse zu den genehmigten Forschungsprojekten liegen noch nicht vor. Eine Notwendigkeit zur Novellierung dieses Gesetzes ist deshalb nicht zu erkennen.
Statt dessen muß von der stärkeren finanziellen Förderung bis zum Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Entwicklung neuer Produkte alles getan werden, um die biologische Forschung in Deutschland weltweit konkurrenzfähig zu halten. Diese Bundesregierung hat dazu weder die notwendige Bereitschaft noch die Kraft.
Wegen einer Ehrendoktorwürde an Gerhard Schröder wird der breite parlamentarische Konsens zur Biotechnologie im Deutschen Bundestag sicher nicht geopfert werden.
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