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Koschyk/Binninger/Roedel: Unverhältnismäßige Benachteiligung der Beamten wird abgelehnt

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung des
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Clemens Binninger
MdB und Hannelore Roedel MdB:
Die von der Bundesregierung behauptete wirkungsgleiche Übertragung
des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamten findet
durch das so genannte Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz nicht statt.
Das gleiche gilt für die angestrebte Nachhaltigkeit.
Tatsächlich wird mit dem Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz ein
überproportionaler Einschnitt in der Beamtenversorgung vorgenommen.
Dies führt zu einem nicht gerechtfertigten Sonderopfer der Beamten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die
Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die
Beamten- Richter- und Soldatenversorgung übertragen werden müssen.
Dabei muss aber zwingend die Bifunktionalität des
Beamtenversorgungssystems berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur
Gesamtversorgung der Beamten ist die BFA-Rente nur eine Säule der
Altersversorgung, zu der eine weitere Säule, die Betriebsrente,
hinzukommt. Dies wird im vorgelegten Gesetzentwurf nicht beachtet, so
dass eine wirkungsgleiche Übertragung nicht stattfindet.
Darüber hinaus wurden die zahlreichen versorgungsverschlechternden
Änderungen der Vergangenheit, wie die Kürzungen der
Bemessungsgrundlage des Versorgungsreformgesetzes 1998, die bereits
erfolgte Niveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001
sowie die Kürzungen der Versorgung durch den teilweise Wegfall der
Sonderzahlungen nicht berücksichtigt. Z.B. gibt es den dem
Nachhaltigfaktor vergleichbaren Versorgungsbeitrag bereits seit 1999.
Durch das demografisch begründete langsamere Ansteigen der Bezüge,
ein Opfer der aktiven Beamten, wurden beim Bund allein 800 Millionen
Euro eingespart.
Bei der aus Rechtsgründen gebotenen Einbeziehung dieser Maßnahmen
würde die geplante Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors das
Versorgungsniveau bis 2030 - unterschiedlich in Bund und Ländern - um
rund 13,5 bis 18 Prozent absenken. Dies ist grob unbillig und führt
zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung der Beamtenschaft.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt deshalb den Gesetzesentwurf
ab.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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