Koschyk/Binninger/Roedel: Unverhältnismäßige Benachteiligung der Beamten wird abgelehnt
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Clemens Binninger MdB und Hannelore Roedel MdB:
Die von der Bundesregierung behauptete wirkungsgleiche Übertragung des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamten findet durch das so genannte Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz nicht statt. Das gleiche gilt für die angestrebte Nachhaltigkeit.
Tatsächlich wird mit dem Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz ein überproportionaler Einschnitt in der Beamtenversorgung vorgenommen. Dies führt zu einem nicht gerechtfertigten Sonderopfer der Beamten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamten- Richter- und Soldatenversorgung übertragen werden müssen. Dabei muss aber zwingend die Bifunktionalität des Beamtenversorgungssystems berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Gesamtversorgung der Beamten ist die BFA-Rente nur eine Säule der Altersversorgung, zu der eine weitere Säule, die Betriebsrente, hinzukommt. Dies wird im vorgelegten Gesetzentwurf nicht beachtet, so dass eine wirkungsgleiche Übertragung nicht stattfindet.
Darüber hinaus wurden die zahlreichen versorgungsverschlechternden Änderungen der Vergangenheit, wie die Kürzungen der Bemessungsgrundlage des Versorgungsreformgesetzes 1998, die bereits erfolgte Niveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sowie die Kürzungen der Versorgung durch den teilweise Wegfall der Sonderzahlungen nicht berücksichtigt. Z.B. gibt es den dem Nachhaltigfaktor vergleichbaren Versorgungsbeitrag bereits seit 1999. Durch das demografisch begründete langsamere Ansteigen der Bezüge, ein Opfer der aktiven Beamten, wurden beim Bund allein 800 Millionen Euro eingespart.
Bei der aus Rechtsgründen gebotenen Einbeziehung dieser Maßnahmen würde die geplante Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors das Versorgungsniveau bis 2030 - unterschiedlich in Bund und Ländern - um rund 13,5 bis 18 Prozent absenken. Dies ist grob unbillig und führt zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Beamtenschaft.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt deshalb den Gesetzesentwurf ab.
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