Fischbach: Zum Schutz der Ehe gehört auch das Ehegattensplitting
Berlin (ots)
Anlässlich der wieder erhobenen Forderung, das Ehegattensplitting abzuschaffen, erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:
Die Ehe ist als Lebensform weiterhin Ausdruck einer bewussten Entscheidung, in einer dauerhaften Partnerschaft leben zu wollen und eine Verantwortungsgemeinschaft zu begründen, die, wie wir alle wissen, eine entscheidende Grundlage für die Gründung einer Familie ist. Es gibt ein gesamtgesellschaftliches Interesse, die Ehe als Rechtsinstitut im Sinne des Grundgesetzes zu erhalten (Art. 6 Abs. 1 GG).
Die Ehe hat aufgrund der Weitergabe des Lebens nach wie vor eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung, wie die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. 80 Prozent der Kinder werden in den alten Bundesländern nach wie vor ehelich geboren, in den neuen Ländern sind es 50 Prozent, wobei zwischen 30 und 50 Prozent der unehelichen Geburten durch eine Eheschließung der Eltern nachträglich legitimiert werden. Die Koppelung zwischen Ehe und Familie existiert nach wie vor.
Das Argument, dass zwei gut verdienende Ehepartner durch das Ehegattensplitting über Gebühr steuerlich bevorzugt würden, stimmt nicht, denn sobald sich die Einkommen beider Partner angleichen, nimmt der Splittingvorteil ab. Richtig hingegen ist, dass vom Ehegattensplitting überwiegend Alleinverdiener-Ehepaare mit mittlerem Einkommen in der mittleren Altersgruppe mit Kindern profitieren. Vom rechnerischen Splittingvolumen entfallen etwa 2/3, d.h. ca. 14,5 Mrd. Euro auf Ehepaare mit Kindern (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die erhofften Einsparungen bei der Abschaffung des Splittings gingen auf Kosten der Familien mit Kindern selbst.
Eine vermeintliche Diskriminierung der Frau liegt durch das Ehegattensplitting nicht vor, denn die Veranlagung ist nicht geschlechtsspezifisch gebunden. Das Problem liegt wohl eher in der Berufswelt, in der die Frauen nach wie vor benachteiligt werden. Das Ehegattensplitting ist keine Subvention. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt. Das Ehegattensplitting ist ein steuerrechtlicher Aspekt, der dem Schutzgebotes der Ehe als Verantwortungsgemeinschaft in unserem Grundgesetz gerecht wird und zudem der gebotenen staatlichen Zurückhaltung im Privatleben entspricht.
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