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Pfeiffer: Wahlfreiheit beim Energieausweis bleibt im Grundsatz erhalten

Berlin (ots)

Der Koordinator in Energiefragen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB, begrüßt die 
Einigung der Koalition hinsichtlich des Energieausweises für 
Bestandsgebäude:
Die Wahlfreiheit beim Energieausweis bleibt mit dieser 
Entscheidung im Grundsatz erhalten. Die Eigentümer können zwischen 
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis weitgehend frei wählen. Damit 
ist eine unbürokratische Regelung geschaffen.
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit 
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle 
Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen 
Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf nach den 
Anforderungen der ENEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre 
Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für 
Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor 
Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. 
Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der 
Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen 
Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese 
besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann 
zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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