Hüppe: Behindertenpolitik 2006 - Bilanz und Ausblick
Berlin (ots)
Anlässlich des am Sonntag, den 3. Dezember anstehenden Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Im Jahr 2006 konnten einige wichtige behindertenpolitische Erfolge erzielt werden. Trotz des Drucks, unter dem das Gesundheitssystem steht, konnten Einschnitte für behinderte Menschen vermieden werden. Vielmehr konnten einige Verbesserungen für Schwerbehinderte erreicht werden: So wird die geriatrische Rehabilitation eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, auch alte und pflegebedürftige sowie schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Rehabilitation. Zudem haben Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen zukünftig Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Außerdem werden die Leistungen für Schwerkranke in der palliativmedizinischen Versorgung verbessert und die individuelle Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln sichergestellt.
Auch an weiteren Erfolgen für behinderte Menschen in diesem Jahr war die Union maßgeblich beteiligt: So konnte in der Eingliederungshilfe das Bruttoprinzip bewahrt werden, was der ursprünglichen Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entspricht. Die Sozialhilfeträger entrichten danach weiter alle Kosten direkt an die Einrichtung und verrechnen sie dann erst mit dem Eigenanteil des Behinderten.
Als so genannte Zweckbetriebe werden Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen weiterhin vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent profitieren. Klargestellt wurde ferner die Regelung zum "Merkzeichen B" im Schwerbehindertenausweis: Behinderte Menschen haben damit ein Recht auf die Mitnahme einer Begleitperson. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der letzten Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte.
Erfreulich ist auch, dass behinderte Menschen in den zivilrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufgenommen worden sind. Damit können private Versicherungsunternehmen behinderte Antragsteller nicht mehr ohne genaue Begründung abweisen und auch der Zugang zu Hotels und Gaststätten darf ihnen nicht mehr verwehrt werden.
Trotz dieser Erfolge bleibt noch viel zu tun, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter voranzubringen. Im Zentrum steht dabei die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Hierzu kann das neu aufgelegte Programm "Job 4.000" einen wichtigen Beitrag leisten. Auch das "Budget für Arbeit" oder ein spezieller Kombilohn für behinderte Menschen können weitere geeignete Instrumente sein.
Unser Ansatz ist die "Inklusion": Behinderte Menschen werden von vorneherein erst gar nicht ausgegrenzt, sie sind Teil unserer solidarischen Gesellschaft.
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